Die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM hat Wizz Air nun offiziell bescheinigt, was viele Abo-Kunden bereits vermuteten:
Das vollmundig beworbene Jahresabo „Wizz All You Can Fly“ war weniger grenzenlose Freiheit, sondern eher ein undurchsichtiges Labyrinth aus Beschränkungen, Unklarheiten und Klauseln, die der Airline alle Optionen offenließen – den Kunden dagegen so gut wie keine.
Dafür verhängt die AGCM eine Strafe von 500.000 Euro. Ein Betrag, der gemessen an den Milliardenumsätzen der Airline überschaubar ist – aber ein klares Signal setzt:
Mit unbegrenzten Versprechen darf man keine Verbraucher ködern, wenn am Ende mehr Grenzen als Leistung geliefert werden.
Das Werbeversprechen: „Fliege, so viel du willst!“
Die Realität: „Wenn du darfst. Falls es geht. Vielleicht.“
Das Abo wurde als revolutionäre Freiheitsofferte verkauft:
Unbegrenzte Flüge für ein Jahr. Auf allen internationalen Wizz-Air-Strecken. Zum Festpreis.
Doch laut den Ermittlungen der Wettbewerbsbehörde fehlten entscheidende Informationen:
-
Wie viele Plätze für Abo-Kunden tatsächlich pro Flug reserviert sind – unklar.
-
Wie weit im Voraus gebucht werden muss – unklar.
-
Ob an beliebten Terminen überhaupt Abo-Plätze verfügbar sind – unklar.
-
Welche Flughäfen eingeschlossen sind – teilweise unpräzise.
-
Welche Routen ausgeschlossen sind – oft nur im Kleingedruckten.
Die AGCM betont, das Abo sei „nicht wie beworben unbegrenzt, sondern erheblich beschränkt“.
Marketing: grenzenlos.
Wirklichkeit: streng limitiert.
Eine Vertragskonstruktion, die Wizz Air alle Türen offen lässt
Besonders heikel: Wizz Air behielt sich in den untersuchten AGB das Recht vor, den Dienst einseitig zu ändern oder komplett einzustellen – und zwar ohne begründeten Anlass.
Für Kunden bedeutete das:
-
Kein garantierter Leistungsumfang
-
Keine verlässliche Planbarkeit
-
Kaum realistische Chancen auf Rückerstattung
Selbst wenn der Heimatflughafen des Kunden nicht mehr bedient wurde, war das Abo nicht ohne Weiteres kündbar.
Die Behörde nennt die Klauseln „missbräuchlich“ – ein juristisches Gewichtswort.
Ein massives Machtgefälle: Die Kunden tragen das Risiko – die Airline den Profit
Die Wettbewerbsbehörde kritisiert:
-
Einseitige Vertragsgestaltung zugunsten der Airline
-
Schikanöse Einschränkungen des Widerrufsrechts
-
Unklare Regeln für Erstattungen
-
Fehlende Transparenz bei Flugkontingenten
-
Unpräzise Preisversprechen
Das führe zu einem „erheblichen Ungleichgewicht“ – in der EU einer der schwerwiegendsten Befunde im Verbraucherschutzrecht.
Für Verbraucher bedeutet das:
Was wie ein grenzenloses Flug-Abo aussah, war eher ein Risikoprodukt mit eingebautem Frustfaktor.
Ein Präzedenzfall – und ein Warnsignal für die gesamte Branche
Wizz Air ist nicht die einzige Airline, die auf „Abo-Modelle“ setzt. Die AGCM gehört zu den strengsten Aufsichtsbehörden Europas – und solche Schritte lösen häufig Dominoeffekte aus:
-
Andere EU-Staaten könnten ähnliche Verfahren einleiten.
-
Neue EU-Richtlinien für Abo-Modelle im Reisebereich sind denkbar.
-
Airlines werden bei Marketingversprechen künftig vorsichtiger sein müssen.
Das Urteil zeigt auch eine strukturelle Entwicklung:
Billigflieger stehen zunehmend unter Druck – wirtschaftlich wie regulatorisch.
Und sie versuchen, mit kreativen, aber nicht immer verbraucherfreundlichen Modellen neue Einnahmen zu generieren.
Fazit: Ein Abo für unbegrenzte Flüge? Gute Idee – wenn Airlines es ehrlich meinen.
Das Urteil gibt klar vor: Wer „unendlich“ sagt, muss auch unendliche Transparenz liefern.
Ein Satz aus der Entscheidung der Behörde bringt es auf den Punkt:
„Ein unbegrenztes Angebot darf nicht durch versteckte Einschränkungen begrenzt werden.“
Wizz Air muss nun die Konsequenzen tragen – und möglicherweise steht die gesamte Branche vor einem Umdenken.
Kommentar hinterlassen