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Das Verwaltungsgericht Weimar hat kurz vor der Landtagswahl in Thüringen eine Klage der AfD gegen den Landesverfassungsschutz abgewiesen. Die Entscheidung betrifft drei umstrittene Textpassagen im Verfassungsschutzbericht 2021, die sich auf die AfD beziehen. Das Gericht urteilte, dass diese Passagen rechtmäßig sind und weder gestrichen noch öffentlich korrigiert werden müssen, wie es die Partei gefordert hatte.

Es ist wichtig zu betonen, dass sich dieses Verfahren nicht mit der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextrem“ befasste. Stattdessen hatte die Partei gegen drei spezifische Textabschnitte geklagt, die sich auf Social-Media-Beiträge ihrer Landessprecher Björn Höcke und Stefan Möller bezogen. Die AfD argumentierte, dass diese Posts in dem Bericht verzerrt und unvollständig dargestellt wurden.

Die Entscheidung des Gerichts stellt einen Rückschlag für die AfD dar, insbesondere angesichts der bevorstehenden Landtagswahl. Sie unterstreicht die Legitimität der Beobachtungen und Einschätzungen des Verfassungsschutzes bezüglich der Partei.

Die AfD hat bereits angekündigt, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Diese rechtliche Auseinandersetzung verdeutlicht die anhaltenden Spannungen zwischen der Partei und den Verfassungsschutzbehörden und könnte möglicherweise Auswirkungen auf den Wahlkampf und die öffentliche Wahrnehmung der AfD in Thüringen haben.

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