Startseite Vorsicht BAFIN Ärger für die Deutsche Bank: BaFin ordnet Maßnahmen gegenüber Deutsche Bank AG an
BAFIN

Ärger für die Deutsche Bank: BaFin ordnet Maßnahmen gegenüber Deutsche Bank AG an

Conmongt (CC0), Pixabay
Teilen

Die BaFin hat am 28. September 2022 gegenüber der Deutsche Bank AG zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung spezifische Maßnahmen angeordnet, die die Bank zur Umsetzung der Anordnungen der BaFin vom 21. September 2018 und vom 15. Februar 2019 zu ergreifen hat und für den Fall der Nichterfüllung Zwangsgelder angedroht. Die Anordnung ergeht auf Grundlage des § 51 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG).

Diese Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 57 GwG.

Der Bescheid ist seit dem 1. November 2022 bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Neueste Kommentare

Ähnliche Beiträge
BAFIN

Warnung vor Stellenangebot auf vios‑beratung.de

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 20. Februar 2026 vor einem unerlaubten und...

BAFIN

Warnung vor blitzkonto.com

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Verbraucherwarnung vor der Website blitzkonto.com herausgegeben....

BAFIN

AMLA konsultiert Standards zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA konsultiert drei technische Regulierungsstandards zur Prävention von Geldwäsche...

BAFIN

P&L Invest Holding AG: BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding.com

Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website pnl-holding(.)com. Nach Erkenntnissen...