Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Änderung und Neufassung der Bekanntmachung des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten – Standard zur Datenübermittlung mit dem Fahreignungsregister (Stand: 9. November 2021 − 14. Auflage)
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Änderung und Neufassung der Bekanntmachung des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten – Standard zur Datenübermittlung mit dem Fahreignungsregister (Stand: 9. November 2021 − 14. Auflage)

distelAPPArath (CC0), Pixabay
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Kraftfahrt-Bundesamt

Änderung und Neufassung
der Bekanntmachung
des Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs
für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten
Standard zur Datenübermittlung mit dem
Fahreignungsregister
(Stand: 9. November 2021 − 14. Auflage)

Vom 11. November 2021

Nachstehend gebe ich im Einvernehmen mit den − den mitteilungspflichtigen Stellen übergeordneten − obersten Landesbehörden gemäß § 4 Absatz 3 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Datenübermittlung mit dem Verkehrszentralregister − VwV VZR − vom 16. August 2000 (BAnz. S. 17 269) die Änderung und gleichzeitige Neufassung des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges vom 1. November 2017 (BAnz AT 30.10.2017 B5, Verkehrsblatt 2017, Seite 900) bekannt*.

Die Änderungen des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges gelten ab dem 9. November 2021.

Die Neufassung ist die 14. Auflage des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges und hat den Stand vom 9. November 2021.

Der Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog in der 14. Auflage ist auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes unter www.kba.de eingestellt.

Flensburg, den 11. November 2021

Kraftfahrt-Bundesamt

Der Präsident
Richard Damm

Anlage 1a

Tatbestandskatalog

*
Redaktioneller Hinweis:

Die Anlage 1a und der Tatbestandskatalog sind aus technischen Gründen in gesonderten PDF-Dateien dargestellt. Diese PDF-Dateien können über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.

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