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Änderung der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)

geralt (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Änderung
der Richtlinie
zur Förderung von Maßnahmen zur
Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung
und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit
im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)

Vom 8. Dezember 2022

Die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa) vom 2. September 2020 (BAnz AT 11.09.2020 B4) wird geändert.

Mit der vorliegenden Änderungsbekanntmachung wird einerseits der Ansprechpartner beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ) aktualisiert und andererseits die Möglichkeit, kontinuierlich Anträge einreichen zu können, ab 1. Januar 2024 unter den Vorbehalt des Abschlusses einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung in der Nachfolge der zum 31. Dezember 2023 auslaufenden Bund-Länder-Vereinbarung „Forschung an Fachhochschulen“ gestellt.

1.
Nummer 7.1 wird wie folgt geändert:
7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:
VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ)
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf
Ansprechpartner sind:

Dr. Sonja Esfeld
Telefon: 02 11/​62 14-8611
E-Mail: sonja.esfeld@vdi.de
Sebastian Hilgert
Telefon: 02 11/​62 14-403
E-Mail: hilgert@vdi.de
2.
Nummer 7.2.1 wird wie folgt geändert:
In diesem Verfahren können Anträge kontinuierlich bis 31. Dezember 2023 in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online
https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline/​reflink.jsf?m=FH-EUROPA-FH_​515&b=FH-EUROPA&t=AZA
gemäß den dort hinterlegten Hinweisen vorgelegt werden.

Diese Änderungen treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 8. Dezember 2022

Bundesministerium
für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Magnus Milde

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