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Achtung MABEWO AG Partizipationsscheinvermittler bitte aufmerksam lesen und Handeln-Danke!

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Vergleich der Geschäftszweckänderungen und Informationspflicht gegenüber Partizipationsschein-Inhabern

1. Vergleich der Geschäftszwecke (2019 vs. 2021)

Geschäftszweck bei Gründung (2019)
  • Hauptfokus: Vermietung, Verpachtung und Leasing technischer Anlagen im Bereich erneuerbare Energien.
  • Zusätzliche Tätigkeiten: Betrieb dieser Anlagen sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.
  • Finanzielle Aktivitäten: Finanzierungen und Sicherheiten für nahe stehende Gesellschaften, Cash Pooling, Liquiditätsausgleich.
  • Erwerb von Beteiligungen: Beteiligung an zweckverwandten Unternehmen.
Geänderter Geschäftszweck (2021)
  • Neuer Hauptfokus: Herstellung und Verkauf technischer Einrichtungen für Indoor-Farming sowie Errichtung und Betrieb solcher Anlagen.
  • Erweiterung: Zusätzlich Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
  • Finanzielle Aktivitäten bleiben bestehen, jedoch wurde ergänzt, dass der Hauptzweck nicht auf Rendite durch Beteiligungsverkäufe ausgerichtet ist.
  • Cash Pooling und Finanzierungstätigkeiten bleiben ebenfalls unverändert.

2. Wesentliche Änderungen und Auswirkungen

  1. Strategische Neuausrichtung:
    • 2019: Fokus auf Vermietung und Verpachtung technischer Anlagen.
    • 2021: Fokus auf Herstellung und Verkauf technischer Systeme für Indoor-Farming.
    • Änderung: Ein Wechsel von einer vermögensverwaltenden zu einer produktionsorientierten Gesellschaft.
  2. Risikoänderung für Anleger:
    • Die ursprüngliche Geschäftsidee basierte auf einem Modell mit langfristigen Einnahmen aus Leasing/Vermietung.
    • Nach der Änderung bewegt sich das Unternehmen in den Produktions- und Vertriebsbereich, was mit höheren Investitionskosten, Markt- und Absatzrisiken verbunden ist.
    • Anleger könnten sich in ein deutlich risikoreicheres Geschäft investiert sehen als ursprünglich angenommen.
  3. Änderung der Kapitalverwendung:
    • In der ursprünglichen Form waren Erträge planbarer (langfristige Mietverträge).
    • Im neuen Modell sind Umsätze stärker von kurzfristigen Marktgegebenheiten abhängig.
  4. Gewinnausrichtung & Beteiligungsstrategie:
    • Neu wird explizit erwähnt, dass das Unternehmen keine Rendite durch Beteiligungsverkäufe erzielen möchte.
    • Dies kann für Anleger relevant sein, wenn sie darauf spekuliert haben, dass das Unternehmen durch strategische Beteiligungsverkäufe Profite erwirtschaftet.

3. Informationspflicht gegenüber Anlegern (Partizipationsschein-Inhaber)

Relevanz der Geschäftszweckänderung für Anleger

Die Änderung des Geschäftszwecks ist wesentlich für Partizipationsschein-Inhaber, da:

  • Das wirtschaftliche Risiko verändert wurde.
  • Die geplante Mittelverwendung und Ertragsquellen angepasst wurden.
  • Das ursprüngliche Geschäftsmodell stark modifiziert wurde.
Pflicht zur Information der Anleger
  • Grundsatz: Gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Kapitalmarktrechts müssen wesentliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Beteiligung der Anleger haben, offengelegt werden.
  • Prospektpflicht & Vertriebsinformationen: Falls Partizipationsscheine unter bestimmten Bedingungen emittiert wurden (z. B. mit einer Anlagestrategie, die sich auf Leasing-Einnahmen stützte), wäre eine Anpassung der Prospektinformationen und eine Mitteilung an bestehende Anleger notwendig.
  • Schutz vor Irreführung: Anleger, die in eine Gesellschaft mit einem stabilen Leasingmodell investiert haben, könnten sich getäuscht fühlen, wenn das Unternehmen plötzlich ein Produktionsgeschäft aufnimmt.
Fazit: Informationspflicht besteht
  • Die Vertriebspartner hätten Anleger aktiv informieren müssen, da sich das wirtschaftliche Risiko erheblich verändert hat.
  • Je nach Zeichnungsbedingungen der Partizipationsscheine könnte es sogar zu einem Rechtsanspruch auf Aufklärung oder Rückabwicklung kommen.
  • Sollten Anleger nicht informiert worden sein, könnte dies unter Umständen als Täuschung durch Unterlassen gewertet werden.

4. Fazit und Empfehlung für Anleger

  • Anleger sollten prüfen, ob sie über diese Änderung informiert wurden.
  • Falls nicht, könnten sie möglicherweise rechtliche Schritte einleiten, um ihre Investition zu überprüfen oder Ansprüche geltend zu machen.
  • Potenzielle neue Anleger sollten sich kritisch mit der Neuausrichtung der Gesellschaft auseinandersetzen und genau hinterfragen, ob das neue Modell ihrem Risikoprofil entspricht.

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