Vergleich der Geschäftszweckänderungen und Informationspflicht gegenüber Partizipationsschein-Inhabern
1. Vergleich der Geschäftszwecke (2019 vs. 2021)
Geschäftszweck bei Gründung (2019)
- Hauptfokus: Vermietung, Verpachtung und Leasing technischer Anlagen im Bereich erneuerbare Energien.
- Zusätzliche Tätigkeiten: Betrieb dieser Anlagen sowie Erbringung damit zusammenhängender Dienstleistungen.
- Finanzielle Aktivitäten: Finanzierungen und Sicherheiten für nahe stehende Gesellschaften, Cash Pooling, Liquiditätsausgleich.
- Erwerb von Beteiligungen: Beteiligung an zweckverwandten Unternehmen.
Geänderter Geschäftszweck (2021)
- Neuer Hauptfokus: Herstellung und Verkauf technischer Einrichtungen für Indoor-Farming sowie Errichtung und Betrieb solcher Anlagen.
- Erweiterung: Zusätzlich Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
- Finanzielle Aktivitäten bleiben bestehen, jedoch wurde ergänzt, dass der Hauptzweck nicht auf Rendite durch Beteiligungsverkäufe ausgerichtet ist.
- Cash Pooling und Finanzierungstätigkeiten bleiben ebenfalls unverändert.
2. Wesentliche Änderungen und Auswirkungen
- Strategische Neuausrichtung:
- 2019: Fokus auf Vermietung und Verpachtung technischer Anlagen.
- 2021: Fokus auf Herstellung und Verkauf technischer Systeme für Indoor-Farming.
- Änderung: Ein Wechsel von einer vermögensverwaltenden zu einer produktionsorientierten Gesellschaft.
- Risikoänderung für Anleger:
- Die ursprüngliche Geschäftsidee basierte auf einem Modell mit langfristigen Einnahmen aus Leasing/Vermietung.
- Nach der Änderung bewegt sich das Unternehmen in den Produktions- und Vertriebsbereich, was mit höheren Investitionskosten, Markt- und Absatzrisiken verbunden ist.
- Anleger könnten sich in ein deutlich risikoreicheres Geschäft investiert sehen als ursprünglich angenommen.
- Änderung der Kapitalverwendung:
- In der ursprünglichen Form waren Erträge planbarer (langfristige Mietverträge).
- Im neuen Modell sind Umsätze stärker von kurzfristigen Marktgegebenheiten abhängig.
- Gewinnausrichtung & Beteiligungsstrategie:
- Neu wird explizit erwähnt, dass das Unternehmen keine Rendite durch Beteiligungsverkäufe erzielen möchte.
- Dies kann für Anleger relevant sein, wenn sie darauf spekuliert haben, dass das Unternehmen durch strategische Beteiligungsverkäufe Profite erwirtschaftet.
3. Informationspflicht gegenüber Anlegern (Partizipationsschein-Inhaber)
Relevanz der Geschäftszweckänderung für Anleger
Die Änderung des Geschäftszwecks ist wesentlich für Partizipationsschein-Inhaber, da:
- Das wirtschaftliche Risiko verändert wurde.
- Die geplante Mittelverwendung und Ertragsquellen angepasst wurden.
- Das ursprüngliche Geschäftsmodell stark modifiziert wurde.
Pflicht zur Information der Anleger
- Grundsatz: Gemäß den allgemeinen Grundsätzen des Kapitalmarktrechts müssen wesentliche Änderungen, die Auswirkungen auf die Beteiligung der Anleger haben, offengelegt werden.
- Prospektpflicht & Vertriebsinformationen: Falls Partizipationsscheine unter bestimmten Bedingungen emittiert wurden (z. B. mit einer Anlagestrategie, die sich auf Leasing-Einnahmen stützte), wäre eine Anpassung der Prospektinformationen und eine Mitteilung an bestehende Anleger notwendig.
- Schutz vor Irreführung: Anleger, die in eine Gesellschaft mit einem stabilen Leasingmodell investiert haben, könnten sich getäuscht fühlen, wenn das Unternehmen plötzlich ein Produktionsgeschäft aufnimmt.
Fazit: Informationspflicht besteht
- Die Vertriebspartner hätten Anleger aktiv informieren müssen, da sich das wirtschaftliche Risiko erheblich verändert hat.
- Je nach Zeichnungsbedingungen der Partizipationsscheine könnte es sogar zu einem Rechtsanspruch auf Aufklärung oder Rückabwicklung kommen.
- Sollten Anleger nicht informiert worden sein, könnte dies unter Umständen als Täuschung durch Unterlassen gewertet werden.
4. Fazit und Empfehlung für Anleger
- Anleger sollten prüfen, ob sie über diese Änderung informiert wurden.
- Falls nicht, könnten sie möglicherweise rechtliche Schritte einleiten, um ihre Investition zu überprüfen oder Ansprüche geltend zu machen.
- Potenzielle neue Anleger sollten sich kritisch mit der Neuausrichtung der Gesellschaft auseinandersetzen und genau hinterfragen, ob das neue Modell ihrem Risikoprofil entspricht.
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