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Abtreibung in EU Charta

NoName_13 (CC0), Pixabay
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Das Europäische Parlament hat sich für die Integration des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesprochen. Die Abstimmung in Brüssel endete mit 336 Stimmen dafür, 163 dagegen und 39 Enthaltungen.

Diese Resolution baut auf früheren Bemühungen auf, unter anderem auf eine Ankündigung des französischen Präsidenten Emmanuel Macron während der französischen EU-Ratspräsidentschaft Anfang 2022.

Die Parlamentarier fordern die Mitgliedstaaten der EU auf, das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und den uneingeschränkten Zugang zu Dienstleistungen im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, einschließlich der Möglichkeit zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen, in die im Jahr 2000 verabschiedete Charta der Grundrechte aufzunehmen.

Eine Änderung der EU-Verträge, die hierfür erforderlich wäre, bedarf der Einstimmigkeit und erscheint daher unwahrscheinlich.

Der Antrag wurde von Vertretern der Sozialdemokraten, Liberalen, Grünen, Linken und einigen schwedischen Abgeordneten gestellt, die zur Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP) gehören. Ein alternativer Vorschlag der EVP, der die Kompetenz der einzelnen Mitgliedstaaten in Abtreibungsfragen betonte und mehr Unterstützung für Schwangere und Mütter forderte, konnte sich nicht durchsetzen.

Die Initiative wurde von der Vertretung der katholischen Bischöfe in Brüssel kritisiert, die argumentierte, das Recht auf Leben sei fundamentaler als andere Menschenrechte und die Erleichterung von Abtreibungen stehe der Förderung von Frauen und ihren Rechten entgegen.

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