Startseite Allgemeines Abschlussbericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Abs. 2 VermAnlG Crowd-Investment “CAV Solarzins 2“ (Nachrangdarlehen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG)
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Abschlussbericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Abs. 2 VermAnlG Crowd-Investment “CAV Solarzins 2“ (Nachrangdarlehen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG)

geralt (CC0), Pixabay
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KEF Kanzlei Engel & Feest Rechtsanwälte PartGmbB

Bremen

Abschlussbericht über die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Abs. 2 VermAnlG
Crowd-Investment “CAV Solarzins 2“ (Nachrangdarlehen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG)

1.

Auftrag

Mit Vertrag vom 26.04.2024 wurde die

KEF Kanzlei Engel & Feest Rechtsanwälte PartGmbB
28211 Bremen
(im Folgenden „Mittelverwendungskontrolleu r“)

von der

CAV Vermögen GmbH
93128 Regenstauf
(im Folgenden „Emittentin“)

beauftragt, für das Crowd-Investment “CAV Solarzins 2“ (Nachrangdarlehen gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 4 VermAnlG) die Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs wahrzunehmen und die Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5c Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) durchzuführen.

Gemäß dem Mittelverwendungskontrollvertrag hat die Emittentin ein Mittelverwendungskonto einzurichten, über das sie nur zusammen mit dem bestellten Mittelverwendungskontrolleur verfügen darf. Der Mittelverwendungskontrolleur darf einer Verwendung der eingeworbenen Anlegergelder durch die Emittentin erst zustimmen, wenn die im Vertrag über die Mittelverwendungskontrolle festgelegten Voraussetzungen vorliegen. Nach der Freigabe hat der Mittelverwendungskontrolleur zu kontrollieren, ob die freigegebenen Mittel aus der Vermögensanlage entsprechend dem im Vertrag festgelegten Verwendungszweck und den übrigen dort festgelegten Bestimmungen verwendet werden.

In diesem Bericht kommen wir den gesetzlichen Berichtspflichten über das Ergebnis der Mittelverwendungskontrolle nach. Ein erster Bericht zum Berichtsstichtag 20.01.2025 wurde am 20.01.2024 erstellt.

2.

Prüfergebnis (Berichtsstichtag 16.07.2025)

Höhe der eingesammelten Anlegergelder EUR 1.100.000,00
Höhe der davon investierten Gelder EUR 1.010.000,00
Höhe der Anlegegelder, welche für sonstige Ausgaben verwendet wurden EUR 90.000,00
Aufzählung der sonstigen Ausgaben und Beschreibung der Verwendung der Anlegergelder für die sonstigen Ausgaben:
1. Provisionen für die Platzierung der Vermögensanlage und laufende Betreuung der Anlage EUR 55.000,00
2. Kosten für die Konzeption, die Hinterlegung und Gestattung des Vermögensanlagen-Informationsblattes EUR 20.000,00
3. Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs EUR 15.000,00
Aufzählung und Beschreibung der bereits erworbenen Anlageobjekte oder der Rechte daran oder der bereits gepachteten Anlageobjekte:
1. Anlageobjekt 1. Ebene:
Die Emittentin hat eine PV-Dachanlage 93192 Wald, Deutschland, (Dangelsdorf 4, D-93192 Wald), mit einer Gesamtleistung von 197,90 kWp gekauft.
EUR 198.295,80*
2. Anlageobjekte 2. Ebene:
Die Soluzionesole S.r.I. hat die Darlehenstranchen der Emittentin in das folgende Anlageobjekt investiert (Auflösung einer Kapitalrücklage und Rückführung der Kapitalrücklage Soluzionesole S.r.I., die u.a. für die Errichtung des Anlageobjekts gebildet wurde):

PV-Freiflächenanlage in 71121 Foggia, FG, Italien, mit einer Gesamtleistung von 1.242,30 kWp

EUR 811.704,20
Summe der nicht investierten Anlegergelder EUR 0,00

Die Verwendung der Anlegergelder erfolgte plangemäß.

* Die Differenz zum Bericht vom 20.01.2025 erklärt sich daraus, dass dort der Bruttokaufpreis angegeben war. Nach der Umsatzsteuererstattung in Höhe von EUR 37.676,20 beträgt der Kaufpreis, der aus Anlegergeldern bestritten wurde, EUR 198.295,80.

 

Bremen, den 16.07.2025

KEF Kanzlei Engel & Feest Rechtsanwälte PartGmbB

gez. Caspar Feest, Rechtsanwalt

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