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A.T.U Kartellverfahren

kmicican (CC0), Pixabay
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Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 18/2020
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 23. Juli 2020

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 21. Juli 2020 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerberin: Belron GmbH, Köln
Veräußerin: A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG,
Weiden in der Oberpfalz

A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG,
Weiden in der Oberpfalz

Erworbene: Autoglasgeschäft der A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG,
Weiden in der Oberpfalz

Form des Zusammenschlusses:

Vermögenserwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Bonn, den 23. Juli 2020

B 4 – 45203 – Fa – 60/20

Bundeskartellamt
4. Beschlussabteilung

Der Vorsitzende
Eberhard Temme

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