Startseite Allgemeines A.T.U Kartellverfahren
Allgemeines

A.T.U Kartellverfahren

kmicican (CC0), Pixabay
Teilen

Bundeskartellamt

Bekanntmachung Nr. 18/2020
über die Einleitung des Hauptprüfverfahrens
nach § 40 Absatz 1 Satz 1 und § 43 Absatz 1
des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Vom 23. Juli 2020

Das Bundeskartellamt hat mit Schreiben vom 21. Juli 2020 nach § 40 Absatz 1 Satz 1 GWB das Hauptprüfverfahren eingeleitet:

Beteiligte Unternehmen:

Erwerberin: Belron GmbH, Köln
Veräußerin: A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG,
Weiden in der Oberpfalz

A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG,
Weiden in der Oberpfalz

Erworbene: Autoglasgeschäft der A.T.U Auto-Teile-Unger Handels GmbH & Co. KG,
Weiden in der Oberpfalz

Form des Zusammenschlusses:

Vermögenserwerb nach § 37 Abs. 1 Nr. 1 GWB

Bonn, den 23. Juli 2020

B 4 – 45203 – Fa – 60/20

Bundeskartellamt
4. Beschlussabteilung

Der Vorsitzende
Eberhard Temme

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Was erwartet Donald Trump vom Iran?

Donald Trump spricht von „sehr guten Gesprächen“, Teheran spricht von „keinem Dialog“....

Allgemeines

TGI AG und das neue Gold Rendite Model VORSICHT!

Wir hatten bereits am 19. März dieses Jahres in einem ausführlichen Beitrag...

Allgemeines

Insolvenzverfahren gegen Berliner Technologie-Genossenschaft CEHATROL geprüft

Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Zusammenhang mit der CEHATROL Technology eG ein...

Allgemeines

Blue Energy Group AG: Kapitalerhöhung trifft auf schwache Bilanz – Einordnung für Anleger

Die Kombination aus Jahresabschluss 2024 und dem Bezugsangebot 2026 ergibt ein recht...