Startseite Allgemeines A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH: BaFin ordnet Einstellung des Kreditgeschäfts an
Allgemeines

A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH: BaFin ordnet Einstellung des Kreditgeschäfts an

Teilen

A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH: BaFin ordnet Einstellung des Kreditgeschäfts an

Datum: 26.11.2018

Die BaFin hat der A.C.M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Wiesloch, mit Bescheid vom 7. November 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.

Die A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH bietet Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt sie das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.

Das Unternehmen ist verpflichtet, das vorgenannte Angebot sofort einzustellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln.

Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Die USA werden 250 Jahre alt – und was wäre ein Geburtstag ohne ein kleines, goldenes Andenken?

Ein US-Kunstgremium hat jetzt beschlossen, eine Gedenkmünze aus Gold mit dem Gesicht...

Allgemeines

Fetterman stimmt mit Republikanern – entscheidende Unterstützung für Trumps DHS-Kandidaten

Der demokratische Senator John Fetterman hat für eine politische Überraschung gesorgt:Er stellte...

Allgemeines

Roman Kaltenegger scheint einen eigenen Weg eingeschlagen zu haben.

Nach unserem Kenntnisstand ist er nicht mehr für die TGI AG an...