Manchmal braucht es für große Luftfahrtgeschichte nur 890 Euro – und einen hartnäckigen Anwalt. Genau das hat nun am Flughafen Linz zu einer Szene geführt, die eher nach Satire klingt als nach internationalem Luftverkehr.
Die irische Billigfluglinie Ryanair schuldet einer Passagierin seit 2024 eine Entschädigung wegen einer mehr als 13-stündigen Verspätung auf einem Flug nach Mallorca. Durch zusätzliche Kosten und Zinsen summierte sich der Betrag auf stolze 890 Euro.
Kleingeld für eine Fluggesellschaft – aber offenbar schwer genug zu finden, dass ein Gerichtsvollzieher aktiv werden musste.
Der Exekutor hebt ab
Also erschien ein Exekutor kurzerhand am Flughafen Linz und versuchte, das Geld direkt einzutreiben. Die Idee: Vielleicht hat der Pilot ja noch etwas Bargeld im Cockpit zwischen Autopilot und Bordhandbuch liegen.
Doch daraus wurde nichts.
Das Bordpersonal erklärte freundlich, dass man an Bord ausschließlich Kartenzahlung akzeptiert – Bargeld gibt es also nicht einmal für Gerichtsvollzieher.
Das Flugzeug bekommt einen „Kuckuck“
Da der Betrag also nicht sofort beglichen werden konnte, griff der Exekutor zu einer bewährten Methode aus der Welt der Gerichtsvollzieher:
Er verpasste dem Ryanair-Flugzeug ein „Kuckuck-Pickerl“ – die klassische Pfändungsmarke.
Mit anderen Worten:
Das Flugzeug gilt jetzt offiziell als gepfändet.
Theoretisch droht die Versteigerung
Sollte Ryanair die Forderung nicht bald begleichen, könnte das Flugzeug theoretisch sogar versteigert werden, wie der Anwalt der Passagierin gegenüber den Oberösterreichischen Nachrichten erklärte.
Damit steht erstmals im Raum, dass möglicherweise ein komplettes Passagierflugzeug wegen einer Forderung in Höhe von 890 Euro unter den Hammer kommt.
Fazit
Für die Passagierin ist es eine Frage der Gerechtigkeit.
Für Ryanair vermutlich eine Frage der Buchhaltung.
Und für den Flughafen Linz bleibt vorerst die Erkenntnis:
Man kann ein Flugzeug zwar nicht parken wie ein Auto – aber offenbar trotzdem mit einem Kuckuck-Pickerl stilllegen
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