Startseite Allgemeines 7x7invest AG:Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.
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7x7invest AG:Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

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7x7invest AG

Bonn

Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Freitag, den 08. Juni 2018, 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der 7x7invest AG, Gotenstraße 23, 53175 Bonn, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.

Tagesordnung

1.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses für das am 31. Dezember 2017 beendete Geschäftsjahr sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss gebilligt; der Jahresabschluss ist damit gemäß § 172 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) festgestellt. Eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung ist daher zu diesem Tagesordnungspunkt nicht erforderlich.

2.

Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG

Der Vorstand zeigt der Hauptversammlung gemäß § 92 Abs. 1 AktG an, dass ein Verlust von mehr als der Hälfte des Grundkapitals besteht.

3.

Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

4.

Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

5.

Beschlussfassung über die vorsorgliche Bestellung eines Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018

Die Gesellschaft ist eine so genannte „kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne vom § 267 Abs. 1 HGB. Sie ist daher nicht verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse gem. § 316 Abs. 1 HGB durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Allerdings ist es denkbar, dass die Gesellschaft geprüfte Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2018 benötigt, um kapitalmarktrechtlichen Anforderungen zu genügen, z.B. im Rahmen der Erstellung eines Wertpapierprospektes.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, die

HAHNE Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Wierlings Busch 73, 48249 Dülmen, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 zu bestellen, und zwar für den Fall, dass eine freiwillige Abschlussprüfung veranlasst wird.

Teilnahme an der Hauptversammlung

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre oder deren Vertreter berechtigt, deren Aktien am Tage der Hauptversammlung im Aktienregister eingetragen sind. Umschreibungen im Aktienregister werden gem. § 11 Ziffer 1 der Satzung in den letzten sieben Tagen vor der Hauptversammlung nicht vorgenommen. Anfragen, Anträge und Wahlvorschläge sind an folgende Adresse zu richten: 7x7invest AG, Plittersdorfer Straße 81, 53173 Bonn, Telefax: 0228/377273-0409.

 

Bonn, im Mai 2017

7x7invest AG

Der Vorstand

Andreas Mankel

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