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42 Anklagen gegen frühere Aktivisten der „Letzten Generation“ – kein Tatverdacht auf kriminelle Vereinigung

geralt (CC0), Pixabay
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Die Staatsanwaltschaft Wien hat im Verfahren gegen Mitglieder der früheren Klimaschutzbewegung „Letzte Generation“ Anklage gegen 42 Personen erhoben. Der Vorwurf lautet auf Sachbeschädigung beziehungsweise schwere Sachbeschädigung. Der Verdacht der Bildung einer kriminellen Vereinigung hat sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht bestätigt.

Von den 42 Angeklagten müssen sich 40 Personen wegen schwerer Sachbeschädigung und zwei wegen einfacher Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. Wie Behördensprecherin Nina Bussek erklärte, hätten die vorliegenden Tathandlungen „den Tatbestand einer kriminellen Vereinigung nicht erfüllt“.

Schwerer Körperverletzungsvorwurf gegen Hauptbeschuldigten

Einer der Hauptangeklagten soll bei einer Protestaktion im Oktober 2023 vor dem Landhaus St. Pölten einen einschreitenden Polizisten mit einem präparierten Feuerlöscher zu Fall gebracht haben. Dabei erlitt der Beamte Verletzungen. Da Verletzungen im Dienst als schwere Körperverletzung gelten, wurde zusätzlich Widerstand gegen die Staatsgewalt und schwere Körperverletzung angeklagt.

Neben den bekannten Straßenblockaden umfasst der Strafantrag auch mehrere Farbschüttaktionen in verschiedenen Bundesländern sowie am Flughafen Wien-Schwechat. Ebenfalls angeführt wird eine Protestaktion mit Hundekot vor der ÖVP-Parteizentrale in Wien im Januar 2024.

Großverfahren mit organisatorischen Hürden

Angesichts der Zahl der Angeklagten und der Zeugen gilt das Verfahren als außergewöhnlich umfangreich. Insgesamt sind mehr als 20 Zeuginnen und Zeugen, zahlreiche Strafverteidiger sowie Justizvertreter geladen. Laut Gerichtssprecherin Christina Salzborn stellt das Verfahren eine logistische Herausforderung dar.

Da der Große Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Wien wegen Umbauarbeiten derzeit nicht zur Verfügung steht, müsse man nach alternativen Räumlichkeiten suchen. „Wir müssen uns jetzt etwas einfallen lassen“, so Salzborn.

Kritik von ehemaliger Sprecherin der Bewegung

Die ehemalige Sprecherin der „Letzten Generation“, Marina Hagen-Canaval, bezeichnete das Verfahren als „Farce“. Die Anklagen seien ihrer Ansicht nach „ein Versuch, zivilgesellschaftliches Engagement einzuschüchtern“. Man sei zwar bereit, die rechtlichen Konsequenzen der Aktionen zu tragen, erwarte aber auch politische Verantwortung von der Regierung.

„Diese Anklagen sollen abschrecken. Doch eine untätige Regierung muss sich ebenso Konsequenzen stellen“, erklärte Hagen-Canaval gegenüber der APA.

Hintergrund

Die Bewegung „Letzte Generation“ war in Österreich zwischen 2022 und 2024 durch Blockadeaktionen, Farbattacken und Proteste gegen die Energie- und Klimapolitik aufgefallen. Nach zunehmenden rechtlichen Verfahren und internen Umstrukturierungen löste sich die Organisation in ihrer ursprünglichen Form auf.

Fazit:
Mit den nun erhobenen 42 Anklagen steht einer der größten Klimaproteste-Prozesse Österreichs bevor. Während die Staatsanwaltschaft die Aktionen strafrechtlich als Sachbeschädigung bewertet, sehen die ehemaligen Aktivisten darin zivilen Ungehorsam im Zeichen des Klimaschutzes.

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