Startseite Allgemeines 2,09% Zinsen- die Zahl des Tages
Allgemeines

2,09% Zinsen- die Zahl des Tages

Teilen

Lebensversicherungsunternehmen und Pensionsfonds: Änderung der Regelungen zum Rechnungszins

Das Bundesministerium der Finanzen hat zum 23. Oktober 2018 die Regelungen in der Deckungsrückstellungsverordnung und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung zur Bestimmung des Referenzzinses geändert.

Diese sind bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für Lebens- und Pensionsfondsverträge zu berücksichtigen (siehe BGBl. Teil I Nr. 35 vom 22. Oktober 2018).

Zur Auslegung ist die Begründung heranzuziehen. Mit der neuen Regelung erhält man für das Kalenderjahr 2018 einen Referenzzins in Höhe von 2,09%.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

BaFin ordnet Abwicklung an: BioChar GmbH & Co. KG muss unerlaubtes Einlagengeschäft beenden

Die BioChar GmbH & Co. KG, ein auf Biokohleprodukte spezialisiertes Unternehmen mit...

Allgemeines

BaFin warnt: Unerlaubte Finanzgeschäfte bei Crypto Finanz, BioChar GmbH & Co. KG und über dubiose Handels-App – Anleger sollten dringend handeln

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor mehreren Fällen unerlaubter...

Allgemeines

Wie sächsische Internetnutzer plötzlich das große Datenschutz-Los gezogen haben

  Glücksspiel war gestern – heute braucht es nur einen Facebook-Account und...

Allgemeines

Sächsische Jungpflanzen Genossenschaft eG-Insolvent

Amtsgericht Dresden – Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533 IN 79/26 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über...