Startseite Allgemeines 2,09% Zinsen- die Zahl des Tages
Allgemeines

2,09% Zinsen- die Zahl des Tages

Teilen

Lebensversicherungsunternehmen und Pensionsfonds: Änderung der Regelungen zum Rechnungszins

Das Bundesministerium der Finanzen hat zum 23. Oktober 2018 die Regelungen in der Deckungsrückstellungsverordnung und der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung zur Bestimmung des Referenzzinses geändert.

Diese sind bei der Berechnung der Deckungsrückstellung für Lebens- und Pensionsfondsverträge zu berücksichtigen (siehe BGBl. Teil I Nr. 35 vom 22. Oktober 2018).

Zur Auslegung ist die Begründung heranzuziehen. Mit der neuen Regelung erhält man für das Kalenderjahr 2018 einen Referenzzins in Höhe von 2,09%.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Gold-Zielkauf mit 2 % Rabatt – sinnvoll oder riskant?

Ein Nutzer hat ein Goldmodell aus der Schweiz vorgestellt, bei dem Anleger...

Allgemeines

Ehemaliger Anti-Terror-Chef der USA wegen möglicher Geheimnisverrat-Ermittlungen im Fokus

Der frühere Leiter des US-Zentrums zur Terrorismusbekämpfung, Joe Kent, steht offenbar im...

Allgemeines

Angriffe auf Energieanlagen treiben Ölpreise in die Höhe – Sorge vor globalen Folgen wächst

Die Eskalation im Nahen Osten verschärft die Lage auf den Energiemärkten: Angriffe...

Allgemeines

Neue iPhone-Spyware „Darksword“ entdeckt: Millionen Geräte potenziell betroffen

Sicherheitsforscher haben eine neue Schadsoftware identifiziert, die gezielt iPhones und andere Apple-Geräte...