Beim Abschluss einer Haftpflicht-, Hausrat- oder Berufsunfähigkeitsversicherung wird ab Januar 2019 ein neues Informationsblatt Pflicht: Versicherer müssen den Kunden darin rechtzeitig vor der Unterschrift auf maximal drei Seiten über die Art der Versicherung, den Umfang der gedeckten Risiken, Prämien und deren Zahlungsweise sowie über Ausschlüsse informieren. Auch sind Laufzeit sowie Anfangs- und Enddatum des Vertrags anzugeben und die Pflichten des Kunden aufzuführen, um Schäden vom Versicherer erstattet zu bekommen.
Zudem hat die „EU-Durchführungsverordnung zur Festlegung eines Standardformats für das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“ den Versicherungsgesellschaften ab dem Jahreswechsel eine klare und nicht irreführende Sprache für die Produktinformationsblätter ins Aufgabenbuch geschrieben. Nicht vorbei kommen Vertreiber der Policen auch an der neuen Form: vorangestellte Bildsymbole wie grüne Häkchen oder ein rotes „X“ sollen dem Kunden an den entscheidenden Stellen deutlich erkennbar und einfach signalisieren, wo sich die wichtigsten Informationen des Versicherungsprodukts befinden.
Die neuen Vorgaben gelten für alle Sparten, die keine Versicherungsanlageprodukte sind.
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