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Wölbern – Klage gegen Bird & Bird – Ex Partner äußert sich

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Auf die in der vergangenen Woche bekannt gewordene 130 Millionen Euro schwere Klage gegen Bird & Bird hat nun einer der zudem persönlich verklagten Anwälte reagiert: Thomas Demmel äußert sich gegenüber dem Internetportal JUVE in Teilen zu den Vorwürfen, die er als haltlos zurückweist. Demmel hätte in dieser Woche als Zeuge im Untreueprozess gegen den früheren Wölbern-Chef Heinrich Schulte aussagen sollen. Doch daraus wurde nichts, was bei Prozessbeobachtern für Verwunderung sorgte.

Das Kuriose: Seine Aussage verhinderten ausgerechnet die Fonds, die seine frühere Kanzlei Bird & Bird sowie deren Ex-Corporate-Partner Frank Moerchen, deren aktuellen Counsel Dr. Ole Brühl und eben Demmel selbst auf Schadensersatz verklagt haben.

Anders als Moerchen und Brühl entbanden sie ihn überraschend nicht von seiner anwaltlichen Schweigepflicht. Daher lud das Gericht Demmel gestern kurzfristig als Zeugen wieder aus. Anders als Moerchen und Brühl, die ihre Aussage beide verweigerten, wäre Demmel durchaus bereit gewesen auszusagen. Bei Prozessbeobachtern sorgte dies für Verwunderung, schließlich haben die Fonds ein generelles Interesse daran, dass Details der Beratung von Wölbern Invest durch Bird & Bird aufgeklärt werden.

JUVE gegenüber geht Demmel nun auf einige Punkte der Schadensersatzklage ein. „Leider wird in der Klage versucht, durch Dichtung und aus dem Zusammenhang gerissene Informationen ein ,Bild’ von mir zu zeichnen, welches außerhalb einer prozessualen Auseinandersetzung zu Untersagungsverfügungen führen würde”, so Demmel. Jeder Punkt könne widerlegt werden, so der Anwalt weiter. So würde ihm eine nahezu familiäre Beziehung zu Schulte angedichtet, ebenso der Eindruck erweckt, er sei vielfältig an Gesellschaften Schultes beteiligt gewesen. Die sei falsch, sagt Demmel.

Einen falschen Eindruck erwecke auch der Inhalt einer E-Mail, die in der Klage aufgeführt ist und JUVE vorliegt. In der Mail drängt Demmel unter anderem darauf, den Kreis der informierten Personen nicht auszuweiten: „In der Klage wird auf eine E-Mail aus dem Jahr 2012 von mir an Prof. Dr. Schulte Bezug genommen. Es besteht weder ein Zusammenhang mit dem vermeintlichen Anspruch der Kläger noch ist die E-Mail und der Zusammenhang geeignet mich zu diskreditieren”, erklärt Demmel. “Ich habe mir auch insoweit nichts vorzuwerfen, sondern habe durch eine etwas dramatisierte E-Mail eine vernünftige Lösung und einen korrekten Umgang mit Informationen einer nicht allein Wölbern betreffende Gesellschaft angemahnt.”

Quelle:JUVe

 

 

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