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18. Bekanntmachung zu den digitalen Gesundheitsanwendungen (Stand 1. Januar 2025) vom: 02.01.2025 Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

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Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

18. Bekanntmachung
zu den digitalen Gesundheitsanwendungen
(Stand 1. Januar 2025)

Vom 2. Januar 2025
I.

Aufnahme neuer digitaler Gesundheitsanwendungen in das Verzeichnis

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte macht die Aufnahme von neuen digitalen Gesundheits­anwendungen in das Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen nach den §§ 33a und 139e Absatz 1 Satz 3 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 der Digitale Gesundheitsanwendungen-Verordnung (DiGAV) bekannt.

II.

Änderung an dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte macht die Änderung an dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen nach den §§ 33a und 139e Absatz 6 Satz 1 SGB V in Verbindung mit § 22 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 und 5 DiGAV bekannt.

Der vollständige Wortlaut der oben genannten Bekanntmachungen ist in dem elektronischen Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (https:/​/​diga.bfarm.de) veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen erhalten Sie unter:

https:/​/​www.bfarm.de/​DE/​Medizinprodukte/​Aufgaben/​DiGA-und-DiPA/​DiGA/​_​node.html

Bonn, den 2. Januar 2025

Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte

In Vertretung
Prof. Dr. W. Knöss

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