Zweck der Genossenschaft:
Der gemeinschaftliche Eigenanbau und die Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum, die Information von Mitgliedern über cannabisspezifische Suchtprävention und -beratung sowie die Weitergabe von beim gemeinschaftlichen Eigenanbau gewonnenem Vermehrungsmaterial für den privaten Eigenanbau an ihre Mitglieder, an sonstige Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, oder an andere Anbauvereinigungen. Unter Einhaltung a) der Voraussetzungen zur Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und die Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen nach Kapitel 4, Abschnitt 1 CanG; b) der Grundsätze der guten fachlichen Praxis zum gemeinschaftlichen Eigenanbau und der c) Qualitätssicherungsmaßnahmen gem. CanG.
Zitat Ende
Nachdem die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Herrn Frank-Peter Evertz am 25.1.2025 mangels Masse abgelehnt wurde (AG Berlin-Charlottenburg Az. 36e 4575/24), wird das von Herrn Evertz aufgebaute verschachtelte Kartenhaus aus verschiedenen miteinander verknüpften Gesellschaften (Genossenschaften, Kommanditgesellschaften und Vereinen) wahrscheinlich in naher Zukunft sich zusammenbrechen.
Bei diesem Namen sollten die Ermittlungsbehörden sofort Alarm schlagen.