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Zweite Änderung der Bekanntmachung der Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie und des Konjunkturprogramms: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

IO-Images (CC0), Pixabay
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Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Zweite Änderung
der Bekanntmachung
der Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte
im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie und des Konjunkturprogramms:
Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken

Vom 7. November 2023

Die Bekanntmachung der Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte im Rahmen der Nationalen Wasserstoffstrategie und des Konjunkturprogramms: Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken vom 27. September 2021 (BAnz AT 04.10.2021 B1), die durch die Bekanntmachung vom 22. Oktober 2021 (BAnz AT 02.11.2021 B1) geändert worden ist, wird geändert.

Abschnitt 10.2.3 wird wie folgt geändert:

„In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Zuwendungsantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung unter Berücksichtigung der in Abschnitt 10.2.2 angegebenen allgemeinen Kriterien je nach Modul durch das BMWK bzw. das BMBF entschieden wird.

Zur Erstellung von Zuwendungsanträgen in Modul 1 und 2 ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ zu nutzen (https:/​/​foerderportal.bund.de/​easyonline).

Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Der Zeitraum, innerhalb dessen das Vorhaben betriebsbereit umgesetzt werden soll (Bewilligungszeitraum), muss spätestens Ende 2027 enden.

Abweichungen von dem im Zuwendungsbescheid bewilligten Projekt sind dem Projektträger unverzüglich an­zuzeigen.“

Die Änderung der Bekanntmachung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Berlin, den 7. November 2023

Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz

Im Auftrag
Dr. Christian Storost

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