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Zunge herausschneiden „damit der nicht mehr reden kann am Telefon“

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Landgericht München I: Strafverfahren gegen Pawel M. (44 Jahre) wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs („Schockanrufe“)

Die 10. Große Strafkammer des Landgerichts München I hat den Angeklagten am 23.10.2023 wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs in sechs Fällen, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt.

Nach den Feststellungen der Kammer unter dem Vorsitz von Nikolaus Lantz beteiligte sich der Angeklagte in sechs Fällen als Mittäter an Betrugstaten nach dem Modus Operandi „Schockanrufe“. Der Angeklagte sei Mitglied einer Bande gewesen, die sich zur Begehung von Betrugstaten verabredet habe. Meist betagtere Geschädigte wurden durch Anrufe eines Bandenmitglieds, das sich als Angehöriger des jeweiligen Opfers ausgab, auf raffinierte Art und Weise dazu bewogen, dem Angeklagten, der als sog. „Abholer“ fungierte, erhebliche Barmittel und Schmuck zu übergeben. Den Geschädigten wurde dabei jeweils vorgespiegelt, dass die Zahlung dringend erforderlich sei, um Kautionen zu bezahlen und so eine Inhaftierung der vermeintlichen Angehörigen zu vermeiden. Dabei entstand insgesamt ein Schaden von 233.100 €.

Das Gericht berücksichtigte zugunsten des Angeklagten, dass dieser sich weit gehend geständig zeigte und sich bei den Opfern der Taten entschuldigte. Zu Lasten wertete die Kammer insbesondere den hohen Schaden und die besonders verwerfliche Begehungsweise.  Zudem ordnete die Strafkammer die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 234.150 € an (Schaden + Entlohnung).

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft München I steht das Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof offen, das binnen einer Woche ab dem 23.10.2023 eingelegt werden müsste.

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