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Züllig und Partner Treuhand

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Auch der Namensgeber dieses Unternehmens Züllig und Partner gehört mit zu den Beschuldigten, die im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Berlin-Tiergarten namentlich benannt werden. Geschäftsfördernd kann man solche Vorgänge dann sicherlich nicht nennen.Man darf davon ausgehen, dass auf Grundlage dieser bisherigen Ermittlungsergebnisse die in der Schweiz zuständigen Behörden dann sicherlich auch gegenüber dem Namensgeber dieser Treuhandgesellschaft kurzfristig handeln werden und, mit Verlaub, das wäre gut so und den Vorwürfen gegenüber dann auch angemessen.

Sollten die Vorwürfe im Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichtes Tiergarten so stimmen, dann wäre der Namensgeber dieser Gesellschaft einer der vier Personen, die von Beginn an ein Schneeballsystem geplant haben könnten, welches bisher, nach Angaben der Ermittlungsbehörde, einen Mindestschaden von fast 87 Millionen Euro verursacht hat.

Ob die nun auf Hochdruck laufenden Ermittlungen die Verdachtsmomente der Staatsanwaltschaft Berlin bestätigen werden, wird man erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren.

Für alle in dem Durchsuchungsbeschluss genannten Personen gilt zwar der Beschuldigten-Status, aber natürlich auch die Unschuldsvermutung bis zu einer endgültigen Verurteilung in dem Vorgang.

In den nächsten Tagen wird man dann sicherlich auch durch die eine oder andere Behörde noch eine Veröffentlichung lesen können, sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz.

Wir gehen davon aus, dass die Piccor AG nun von Seiten der Schweizer Finanzmarktaufsicht in Liquidation geschickt wird.

Dazu wird die Schweizer Finanzmarktaufsicht dann entsprechende zugelassene Personen mit der Liquidation des Unternehmen beauftragen. Eine Veröffentlichung dazu wird es auf den Seiten der Schweizer Finanzmarktaufsicht in den nächsten Tagen bzw. Wochen sicherlich geben.

In der Schweiz, die vom Ruf ein seriöser Geldhandelsplatz ist, dürfte mit solchen Anschuldigungen dann noch wesentlich konsequenter gegenüber den beschuldigten Personen umgegangen werden als in Deutschland.

Dass dieser Vorgang für den Namensgeber der Gesellschaft in der Schweiz ohne persönliche Folgen bleiben wird, ist sicherlich nicht anzunehmen. Als Treuhänder, dem man vertrauen kann, dürfte das Unternehmen spätestens seit dem gestrigen Tage nicht mehr gelten.

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