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Ziraat Bank International AG: BaFin ordnet zusätzliche Eigenmittelanforderungen an

stux (CC0), Pixabay
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 27. Juli 2022 gegenüber der Ziraat Bank International AG gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit Satz 2 Nr. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zusätzliche Eigenmittelanforderungen angeordnet.

Das Institut hat gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation im Sinne des § 25a Absatz 1 KWG verstoßen. Nach einer vorgenommenen Sonderprüfung im Jahr 2021 war die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsorganisation im Sinne von § 25a Absatz 1 KWG bei der Ziraat Bank International AG nicht in allen geprüften Bereichen gegeben. Aufgrund der festgestellten Mängel hatte die BaFin bereits Maßnahmen zur Herstellung der ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation angeordnet und am 19. April 2022 veröffentlicht. Nunmehr wird aufgrund dieser in 2021 festgestellten Missstände ein Kapitalaufschlag verfügt. Diese Maßnahme bezieht sich somit auf Missstände, die bereits Gegenstand der Veröffentlichung vom 19. April 2022 waren.

Die Anordnung ist seit dem 31. August 2022 bestandskräftig. Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund § 60b KWG.

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