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Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G., Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

knerri61 (CC0), Pixabay
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Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G., Berlin: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Finanztransfergeschäfts an

Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. April 2020 gegenüber der Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G., Berlin, angeordnet, das von ihr unerlaubt betriebene Finanztransfergeschäft sofort einzustellen und abzuwickeln.

Die Zanfir Trading UG (haftungsbeschränkt) i.G. nimmt auf ihrem Geschäftskonto Gelder von Privatpersonen entgegen und leitet sie auf diverse ausländische Konten verschiedener Gesellschaften weiter, die überwiegend im Ausland ansässig sind. Auf diese Weise zahlen unter anderem Kunden der nicht lizenzierten Internethandelsplattform fibonetix.com Gelder ein, damit diese ihrem intern bei der Handelsplattform geführten Handelskonto gutgeschrieben werden.

Der Bescheid ist bestandskräftig.

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