Frage:
Herr Reime, die BaFin hat eine Veröffentlichung nach § 11a VermAnlG zur Luana Energieversorgung Deutschland GmbH herausgegeben. Was bedeutet das konkret für die Anleger?
Jens Reime:
Diese Veröffentlichung ist ein deutliches Warnsignal. Die BaFin ist gesetzlich verpflichtet, eine solche Mitteilung zu veröffentlichen, sobald eine Emittentin der Vermögensanlage im Zahlungsverzug ist. Das heißt: Die Gesellschaft kommt ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nicht mehr fristgerecht nach. Die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH hat laut BaFin seit dem 22. Januar 2025 bei mehreren Beteiligungen keine Zinsen mehr gezahlt – unter anderem bei den bekannten Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 5, 7 und Energieversorgung Deutschland.
Frage:
Welche rechtlichen Konsequenzen hat so ein Zahlungsverzug?
Reime:
Rein juristisch gesehen handelt es sich um einen Vertragsverstoß. Anleger können prüfen lassen, ob Verzugszinsen geltend gemacht werden können und ob Kündigungsrechte bestehen. In vielen Vermögensanlagen ist im Verkaufsprospekt genau geregelt, was bei Zahlungsverzug passiert. Wenn Zahlungen über mehrere Monate ausbleiben, kann das sogar ein Insolvenzgrund sein. Anleger sollten daher umgehend prüfen lassen, ob sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden müssen, falls ein Antrag gestellt wird.
Frage:
Die Emittentin verweist auf „Projektverzögerungen und Zahlungsausfälle bei Vertragspartnern“ – sind solche Gründe ausreichend, um Zahlungen an Anleger zurückzuhalten?
Reime:
Das mag wirtschaftlich nachvollziehbar sein, rechtlich aber ist es kein Freibrief. Die Emittentin hat die Gelder der Anleger treuhänderisch im Rahmen einer Vermögensanlage eingesetzt. Wenn Projektentwickler oder Betreiber ausfallen, trägt das unternehmerische Risiko zunächst die Gesellschaft, nicht die Anleger. Entscheidend ist, ob die Emittentin vertraglich verpflichtet war, Rücklagen oder Sicherheiten zu bilden. Diese Fragen lassen sich nur klären, wenn man den Prospekt und die Mittelverwendungskontrolle genau prüft.
Frage:
Was sollten Anleger jetzt ganz konkret tun?
Reime:
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Unterlagen prüfen: Anleger sollten ihre Verträge, Zeichnungsscheine und den Verkaufsprospekt bereithalten.
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Zahlungsverzug dokumentieren: Alle ausbleibenden Zahlungen (Zinsen, Rückflüsse) genau festhalten.
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Rechtsberatung einholen: Eine fachkundige Prüfung zeigt, ob Ansprüche auf Schadensersatz, Kündigung oder Insolvenzanmeldung bestehen.
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Gemeinsam handeln: Erfahrungsgemäß ist es sinnvoll, sich einer Interessengemeinschaft anzuschließen, um Informationen und Kosten zu bündeln.
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BaFin-Meldung beobachten: Wenn weitere Veröffentlichungen folgen, ist das meist ein Hinweis auf eine sich zuspitzende Lage.
Frage:
Wie schätzen Sie die Lage bei der Luana-Gruppe insgesamt ein?
Reime:
Die gesamte Struktur ist komplex, weil mehrere Gesellschaften – unter anderem die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und 7 – auf die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen wurden. Dadurch haben sich die Haftungsstrukturen verändert. Anleger sollten daher prüfen, gegen welche Gesellschaft ihre Forderungen überhaupt bestehen. Dass nun die BaFin offiziell den Zahlungsverzug bestätigt, ist jedenfalls ein klares Alarmsignal.
Frage:
Gibt es für betroffene Anleger noch Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten?
Reime:
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Gibt es laufende Projekte, die Einnahmen generieren können? Sind Forderungen gegen Dritte realisierbar? Existieren noch liquide Mittel oder Rücklagen? Ohne diese Informationen ist keine seriöse Prognose möglich. Wichtig ist aber: Jetzt aktiv werden, bevor die Fristen verfallen. Wer zuwartet, riskiert, im Falle einer Insolvenz leer auszugehen.
Frage:
Ihr abschließender Rat an die Anleger?
Reime:
Ruhe bewahren, aber handeln. Jetzt ist der Zeitpunkt, rechtliche Schritte vorzubereiten und sich mit anderen Anlegern zu vernetzen. Oft lohnt es sich, schon jetzt ein Sammelverfahren oder eine koordinierte Interessenvertretung auf den Weg zu bringen.
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Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG
1. Betreff:
Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen aufgrund Projekt- und Zahlungsverzug durch Vertragspartner der Emittentin
2. Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: Luana Energieversorgung Deutschland GmbH
Anschrift: An der Alster 47, 20099 Hamburg
Die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH ist mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 06.09.2024 im Handelsregister publiziert.
Die Emittentin LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH ist mit Wirkung zum 01.01.2024 auf die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 16.09.2024 im Handelsregister publiziert.
3. Bezeichnung der Vermögensanlage sowie das Datum der Aufstellung und das Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospekts:
Bezeichnung der Vermögensanlage: Blockheizkraftwerke Deutschland 5
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 10.10.2019
Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 18.10.2019
Bezeichnung der Vermögensanlage: Blockheizkraftwerke Deutschland 7
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 14.07.2020
Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 29.07.2020
Bezeichnung der Vermögensanlage: Energieversorgung Deutschland
Datum der Aufstellung des Verkaufsprospektes: 27.07.2021
Veröffentlichungsdatum des Verkaufsprospektes: 04.08.2021
4. Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Emittentin befindet sich seit dem 22.01.2025 in Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und seit dem 23.04.2025 in Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern der Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland.
Die von den Vermögensanlagen finanzierten Energiezentralen basieren auf Erdgas. Durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine trat eine erhebliche Gasknappheit ein, die einerseits zu drastischen Preissteigerungen führte und andererseits durch regulatorische Maßnahmen (u.a. Gebäudeenergiegesetz) den Fortgang geplanter Projekte faktisch verhinderte. Hinzu kam, dass Projektentwickler ihre Bauvorhaben stoppten oder aufgaben, während zahlreiche Betreiber insolvent wurden. Auch die Finanzierungsmöglichkeiten durch Banken brachen ein. Weiter gibt es offene Forderungen aus einem Kundenprojekt, das wir als Projektentwickler begleitet haben.
Vor diesem Hintergrund können vertragsgemäße Zinszahlungen ab dem 31.12.2024 für die Vermögensanlage Blockheizkraftwerke Deutschland 5 und die vertragsgemäßen Zinsenzahlungen ab dem 31.03.2025 für die Vermögensanlagen Blockheizkraftwerke Deutschland 7 und Energieversorgung Deutschland nicht fristgerecht geleistet werden.
5. Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
Da bis zum 31.12.2024 keine größeren Forderungseingänge zu verzeichnen waren, kann die Emittentin die fälligen Zinszahlungen nicht leisten.
6. Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Ziff. 4.
7. Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber den Anlegern erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Ziff. 4.
8. Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Die Bundesanstalt geht davon aus, dass die Vermögensanlagen, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 des Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.
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