Startseite Allgemeines Zahlungsklage eines Trainers gegen den KFC Uerdingen 05 erfolgreich
Allgemeines

Zahlungsklage eines Trainers gegen den KFC Uerdingen 05 erfolgreich

Zahlungsklage | © mohamed_hassan / Pixabay
Teilen

Das Arbeitsgericht Krefeld hat heute entschieden, dass dem ehemaligen Trainer der 1. Herrenmannschaft des beklagten Fußballvereins noch Zahlungsansprüche in Höhe von ca. 180.000 € zustehen.

Der Kläger wurde im März 2018 von seiner vertraglich vereinbarten Aufgabe entbunden.

Die Klage war weitgehend erfolgreich. Die Beklagte hat für verschiedene Monate bis einschließlich Januar 2019 das vertraglich vereinbarte Gehalt nicht gezahlt. Soweit Zahlungen zwischenzeitlich für einzelne Monate erfolgten, berücksichtigten diese nicht die Gehaltserhöhung, die bei Teilnahme am Spielbetrieb in der 3. Liga des DFB vereinbart war. Die Beklagte hat sich zu Unrecht darauf berufen, dass diese Erhöhung nur zu zahlen ist, sofern der Kläger selbst als Trainer in der 3. Liga aktiv ist. Nach den vertraglichen Vereinbarungen ist maßgeblich allein, dass die 1. Herrenmannschaft der 3. Liga teilnimmt.

Dem Kläger steht zudem eine Platzierungsprämie für das Erreichen des 1. Platzes und zusätzlich die vertraglich vereinbarte Aufstiegsprämie für den Aufstieg in die 3. Liga zu. Auch insoweit ist es nicht von Bedeutung, ob der Kläger tatsächlich als Trainer an den letzten und entscheidenden Spielen teilgenommen hat. Zudem hat die Beklagte nicht widerlegen können, dass eine Anrechnung der Platzierungsprämie auf die Aufstiegsprämie nicht vereinbart war.

Der Kläger kann zudem verlangen, dass ihm entsprechend den vertraglichen Zusagen Mietwagenkosten und die von ihm verauslagte Miete für die Wohnung erstattet werden. Er hat zudem Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz, da ihm kein Dienstwagen mehr zur Verfügung gestellt wurde.

Die Klage hatte keinen Erfolg, soweit der Kläger die Erstattung seiner Anwaltskosten verlangt hat. Ein solcher Kostenerstattungsanspruch ist im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht ausgeschlossen.

Arbeitsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 1 Ca 1955/18.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Barbie-Festival in Florida enttäuscht Fans – Veranstalter zahlen Geld zurück

Was als glamouröses Popkultur-Event für Fans der Kultfigur Barbie angekündigt wurde, endet...

Allgemeines

Fluchtoption Kanada: Warum immer mehr US-Amerikaner einen „Plan B“ suchen

Für viele US-Amerikaner war Kanada lange vor allem eines: ein freundlicher Nachbar....

Allgemeines

US A-Rezession? Seit Jahren angekündigt – und doch nie gekommen

Die Warnungen klingen vertraut: Die US-Wirtschaft steht unter Druck, steigende Energiepreise könnten...

Allgemeines

USA:Neue Regeln für Altersvorsorge: Mehr Freiheit – mehr Risiko?

Die US-Regierung will Arbeitgebern künftig mehr Spielraum bei der Gestaltung von betrieblichen...