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Wundert einen bei Schiffsbeteiligungen überhaupt noch was?

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Egal ob es die Beteiligungsgesellschaft selber betrifft, die Bereederungsgesellschaften oder auch die jeweiligen Verwaltungsgesellschaften, gute Nachrichten gibt es von Keinem. Auch die Reederei Rickmers stellt da keine Ausnahme dar.

Schon länger galt die Reederei Rickmers als wirtschaftlich angeschlagen. Nun musste das Unternehmen offenbar handeln und hat einen Restrukturierungsplan vorgelegt, um die drückende Schuldenlast zu reduzieren. Die Gesellschaft hat neben ausstehenden Bankkrediten eine Anleihe mit einem Emissionsvolumen von 200 Millionen Euro ausgegeben, die noch bis zum 11.06.2018 läuft und auch von vielen Privatanlegern gezeichnet wurde.

Einige Medien berichten, dass an der Entwicklung des Restrukturierungsplans auch ein sogenannter „designierter Gemeinsamer Vertreter“, beteiligt sein soll. „Ein Gemeinsamer Vertreter ist ein gesetzlich klar definierter Interessenvertreter der Anleihegläubiger, der in der Regel auch von diesen gewählt wird“, sagt Klaus Nieding, Vorstand der auf Kapitalmarktthemen spezialisierten Nieding+Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft. „Sollte hier wirklich ein vom Unternehmen benannter Gemeinsamer Vertreter aktiv sein, muss das Verhandlungsergebnis intensiv geprüft werden“, so der Fachanwalt für Kapitalanlagerecht weiter, schließlich sei in einem solchen Fall zumindest fraglich, ob hier wirklich die Interessen der Anleihegläubiger im Vordergrund stehen.

Der normale Weg sei eine zeitnahe Einberufung einer Anleihegläubigerversammlung, auf der die Anleihegläubiger einen Gemeinsamen Vertreter ihres Vertrauens wählen, welcher dann die Interessen in den Verhandlungen vertritt. „Wir fordern Rickmers auf, den Gläubigern die Möglichkeit zu geben, sich eigenständig für einen Vertreter ihrer Interessen zu entscheiden“, sagt Nieding und appelliert gleichzeitig an die betroffenen Anleihegläubiger: „Wichtig ist, dass die Gläubiger möglichst mit einer Stimme sprechen, sonst laufen sie Gefahr, zwischen den unterschiedlichen Interessen zerrieben zu werden.“ Für die Mehrheit auf einer Anleihegläubigerversammlung reichen aufgrund der üblichen geringen Präsenzen in der Regel zwischen 10 und 20 Prozent des Anleihevolumens aus. Vor diesem Hintergrund prüfe die Kanzlei Nieding + Barth nun, ob man selbst für das Amt des Gemeinsamen Vertreters kandidiere.

„Aufgrund meiner Erfahrungen in der Vertretung von Anleihegläubigern als Gemeinsamer Vertreter und in Gläubigerausschüssen insolventer Unternehmen bin ich der Auffassung, dass es für Rickmers durchaus Perspektiven geben kann. Das hängt natürlich von der finanziellen Gesamtsituation und den vorhandenen Assets ab“, stellt Nieding fest, der in prominenten Insolvenzfällen so bei der Prokon Regenerative Energien GmbH, bei der Solar Millennium AG, der Windreich GmbH, der WGF AG, der Gontard & Metallbank AG oder der Gold-Zack AG die Interessen von Anleiheinhabern mit einem Gesamtvolumen von über 500 Millionen Euro als Gemeinsamer Vertreter vertritt.

Im Insolvenzverfahren der Prokon Regenerative Energien GmbH konnte so ein Insolvenzplan erarbeitet werden, wonach die Genussrechtsgläubiger Rückflüsse von über 50 Prozent ihrer Investition erhalten sollen. Im Insolvenzverfahren Gontard & MetallBank AG erhielten die Gläubiger eine Insolvenzquote von über 60 Prozent. Im Insolvenzverfahren der Solar Millennium AG konnten bisher rund 10 Prozent an die Gläubiger ausgezahlt werden.

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