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WTW Pensionsfonds AG

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WTW Pensionsfonds AG

Wiesbaden

Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6 AktG

1.

Die Willis Investment UK Holdings Limited, London, Vereinigtes Königreich, teilte uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mit, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der WTW Pensionsfonds AG gehört. Weiter teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihr unmittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der WTW Pensionsfonds AG gehört.

2.

Die Willis Towers Watson Sub Holdings Unlimited Company, Dublin, Irland, teilte uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mit, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der WTW Pensionsfonds AG gehört, da ihr die Aktien der von ihr abhängigen Willis Investment UK Holdings Limited an der WTW Pensionsfonds AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Weiter teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der WTW Pensionsfonds AG gehört, da ihr die Aktien der von ihr abhängigen Willis Investment UK Holdings Limited an der WTW Pensionsfonds AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

3.

Die Willis Towers Watson plc, Dublin, Irland, teilte uns gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mit, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien der WTW Pensionsfonds AG gehört, da ihr die Aktien der von ihr über die Willis Towers Watson Sub Holdings Unlimited Company abhängigen Willis Investment UK Holdings Limited an der WTW Pensionsfonds AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind. Weiter teilte sie uns gemäß § 20 Abs. 4 AktG mit, dass ihr mittelbar eine Mehrheitsbeteiligung an der WTW Pensionsfonds AG gehört, da ihr die Aktien der von ihr über die Willis Towers Watson Sub Holdings Unlimited Company abhängigen Willis Investment UK Holdings Limited an der WTW Pensionsfonds AG gemäß § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen sind.

 

Wiesbaden, im Dezember 2025

WTW Pensionsfonds AG

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