Startseite Allgemeines World Capital Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut
Allgemeines

World Capital Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

knerri61 / Pixabay
Teilen

World Capital Group ist kein nach § 32 KWG zugelassenes Institut

Die BaFin weist darauf hin, dass sie der World Capital Group mit angeblichen Niederlassungen in Zürich, Schweiz, und Lissabon, Portugal, keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Gesellschaft behauptet fälschlicherweise, dass die Europäische Zentralbank und die BaFin die „zuständigen Zulassungs- und Aufsichtsbehörden“ seien. Dies erweckt den Eindruck, die Gesellschaft verfüge über eine Erlaubnis der BaFin. Dies trifft nicht zu.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Zu lässig ins Rennen? US-Langläufer verläuft sich nach coolem Start

Mit freiem Oberkörper unter dem Leibchen und bei milden neun Grad plus...

Allgemeines

Nachrang, Immobilien und digitaler Betrug: Trends in Kapitalmarktskandalen 

Der Blick auf den grauen Kapitalmarkt der vergangenen drei Jahre zeigt eine...

Allgemeines

Regelmäßig zu erwartende Insolvenzquoten bei Kapitalmarktinsolvenzen

Kapitalmarktinsolvenzen der letzten Jahre zeigen ein ernüchterndes Bild: Für Anleger bzw. normalrangige...

Allgemeines

Büttenrede 2028 – „Narrhalla regiert jetzt selbst!“ (Helau! Alaaf! Und bitte die Bütt anschnallen!)

Helau ihr Narren, haltet euch fest, Berlin feiert jetzt Starkbierfest! Denn was...