Am 14. März 2025 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Wohnwelt Invest GmbH untersagt, ihr Einlagengeschäft fortzuführen, und eine unverzügliche Abwicklung angeordnet. Der Grund: Das Unternehmen hatte in erheblichem Umfang Gelder auf Basis von Darlehensverträgen angenommen, ohne über die erforderliche Erlaubnis gemäß § 32 Absatz 1 Satz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) zu verfügen.
Was bedeutet eine solche Verfügung der BaFin?
Eine Verfügung dieser Art wird immer dann erlassen, wenn ein Unternehmen Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen betreibt, ohne die dafür gesetzlich notwendige Lizenz zu besitzen. Im Fall der Wohnwelt Invest GmbH handelt es sich um das sogenannte „unerlaubte Einlagengeschäft“. Die BaFin greift ein, um Anleger zu schützen und die Rückführung der eingezahlten Gelder sicherzustellen.
Durch den Bescheid ist das Unternehmen verpflichtet, sämtliche angenommenen Gelder vollständig und unverzüglich an die Anleger zurückzuzahlen. Gleichzeitig darf es keine neuen Einlagen mehr annehmen oder weiterverarbeiten. Der Bescheid ist inzwischen bestandskräftig, das heißt, er ist rechtlich verbindlich und kann nicht mehr angefochten werden.
Was sollten Anleger jetzt tun?
Rechtsanwalt Jens Reime erklärt, dass betroffene Anleger umgehend prüfen sollten, ob sie bereits von der Wohnwelt Invest GmbH über die Rückabwicklung informiert wurden. Falls keine Mitteilung erfolgt ist, rät er dringend, selbst aktiv zu werden:
„Anleger sollten schriftlich – möglichst per Einschreiben – die Rückzahlung ihres gesamten investierten Kapitals verlangen und dabei eine klare Zahlungsfrist setzen“, so Reime.
Wie sollten Anleger reagieren, wenn keine Rückzahlung erfolgt?
Falls auf das Rückzahlungsverlangen keine Reaktion erfolgt oder die Zahlung ausbleibt, ist schnelles Handeln erforderlich. Laut Reime sollten betroffene Anleger anwaltliche Unterstützung suchen, um ihre Ansprüche notfalls gerichtlich durchzusetzen. Er betont: „Je länger Anleger warten, desto größer ist das Risiko, dass sie ihr Geld verlieren – vor allem, falls eine Insolvenz droht.“
Worauf sollten Anleger besonders achten?
Reime warnt vor möglichen Fallstricken: Anleger sollten alle ihre Ansprüche sorgfältig dokumentieren und keine neuen Vereinbarungen oder Vertragsänderungen ohne rechtliche Beratung unterzeichnen.
„Manche Anbieter versuchen in solchen Situationen, Zeit zu gewinnen oder neue Modelle anzubieten. Darauf sollten Anleger nicht eingehen“, mahnt er.
Welche Rolle spielt die BaFin weiterhin?
Die BaFin überwacht die Einhaltung ihrer Verfügung und die ordnungsgemäße Abwicklung. Allerdings kümmert sich die Behörde nicht um individuelle Rückzahlungen an die Anleger. Jeder Anleger muss seine Ansprüche eigenständig verfolgen und durchsetzen.
Fazit
Anleger der Wohnwelt Invest GmbH sollten nicht auf freiwillige Rückzahlungen warten, sondern selbst aktiv werden. Ein frühzeitiges Einschalten eines spezialisierten Rechtsanwalts kann helfen, die eigenen Rechte effektiv zu wahren und das investierte Kapital zurückzuerhalten.
Kommentar hinterlassen