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Wird die Insolvenz der Cehatrol Technology eG aufgehoben?

qimono (CC0), Pixabay
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Mitarbeiter der Genossenschaft behaupten gegenüber unserer Redaktion, dass das Insolvenzverfahren möglicherweise bald beendet wird. Sollte sich dies bestätigen, wäre dies eine überraschende Wendung in der aktuellen Situation – und die Genossenschaft könnte wieder eigenständig handlungsfähig sein.

Ausschlaggebend für das laufende Verfahren war ein sogenannter Fremdantrag, also ein Insolvenzantrag, der nicht von der Genossenschaft selbst, sondern von einem Dritten gestellt wurde. Nach Angaben aus dem Umfeld der Genossenschaft soll die betreffende Forderung jedoch inzwischen beglichen worden sein.

Ob das zuständige Insolvenzgericht diese Zahlung als ausreichend ansieht und das Verfahren tatsächlich aufhebt, bleibt allerdings noch abzuwarten. Eine offizielle Bestätigung liegt bislang nicht vor.

3 Kommentare

  • Ich verstehe nicht, das die Staatsanwaltschaft Berlin den gewerbsmäßigen Betrug der Verantwortlichen bei der Cehatrol Technology eG noch nicht beendet hat und sie einfach weiter gewähren lässt.
    Vielleicht hilft nur eine weitere Strafanzeige und ein Information an das zuständige Registergericht. Während bei der Gründung von Hasenzüchtervereinen und Karnevalsvereinen die Registergerichte regelmäßig die Eintragungen von Vereinen mit Auflagen und Beanstandungen behindern, ist hier eine mutmaßlich illegale Geldbeschaffungsmaschine entstanden. Tausende Mitglieder dieser Genossenschaft werden mutmaßlich fortgesetzt um ihre Mitgliedsbeiträge gebracht und die hierfür Verantwortlichen laufen immer noch frei herum, während Herr Dr. Braun (Wirecard AG) in München schon seit vier Jahren in U-Haft ohne Urteil sitzt. Vielleicht fliegt dieser Sumpf in Berlin bald auf!

  • Meistens erden Fremdanträge von der Krankenversicherung, dem Bundesamt für Justiz oder vom Finanzamt gestellt, wenn Krankenversicherungsbeträge nicht gezahlt werden oder rückständige Steuern oder Gebühren aufgelaufen sind. Dies sind erste Anzeichen für eine Insolvenzreife. Insolvenzgerichte merken sich so etwas und stellen für die Einstellung des Insolvenzverfahrens meist weitere Anforderungen an den Insolvenzschuldner. Wenn der zweite oder gar der dritte Antrag von Dritter Seite aus kommt, ist es dann vorbei.
    Der für die Genossenschaft zuständige Prüfungsverband müsste nun eine Sonderprüfung einleiten, weil erhebliche Zweifel an der ordnungsgemäßen Geschäftsführung bei der Genossenschaft offenkundig geworden sind.

  • So fing das bei der CoNet Verbrauchergenossenschaft eG auch an. Hinterher war der Vorstand in U-Haft und die Geno insolvent. Die Mitglieder gingen leer aus und die Geno war vom Netz.

    So wird es wohl auch hier. Die Anzeichen sprechen dafür, dass Stephan Gollée diesen Weg vor sich und die Mitglieder in die Röhre schaut.

    Man sollte mal die Frage stellen, warum eine Genossenschaft mit mehreren Tausend Mitgliedern nur einen einzigen Vorstand hat, was nach dem Genossenschaftsgesetz nicht zulässig ist.

    Wieso werden kündigenden Mitgliedern deren Mitgliederanteile nicht ausgezahlt?

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