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WIPLAN GmbH Wohnungs-, Industriebau Planungsgesellschaft – Insolvent

geralt (CC0), Pixabay
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In dem Verfahren über den Antrag

der AOK PLUS, vertreten durch d. Vorstand, 04087 Leipzig, 04087 Leipzig, Gz.: 4109-BE-11STK 102/845 063 19
– antragstellende Gläubigerin –
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
WIPLAN GmbH Wohnungs-, Industriebau Planungsgesellschaft,
ehemals geschäftsansässig Engertstraße 5,04177 Leipzig
sowie Hollehochstraße 34 A, c/o Bürogemeinschaft Morari, 39110 Magdeburg,
vertreten durch den Geschäftsführer Luis Raul,
Registergericht: Amtsgericht Stendal, Register-Nr.: HRB 29793

Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche
– Schuldnerin –
|
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 23.09.2021 beschlossen:
|
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen wird gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 4, 99 InsO angeordnet, dass alle für die Schuldnerin
unter den Anschriften
Engertstraße 5,04177 Leipzig,
Hollehochstraße 34 A, c/o Bürogemeinschaft Morari, 39110 Magdeburg
sowie
Kurfürstendamm 123, 10711 Berlin
bei den Postunternehmen eingehenden Postsendungen nicht dem organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin, sondern unmittelbar dem vorläufigen Insolvenzverwalter
Rechtsanwalt Friedemann Schade,
– BRL Insolvenz GbR – , Friedrichstraße 188, 10117 Berlin
zuzuleiten sind.
Ausgenommen sind:
– Postsendungen des vorläufigen Insolvenzverwalters
– Postsendungen der Staatsanwaltschaften
– Postsendungen des Insolvenzgerichts
– Förmlich zuzustellende Postsendungen eines Gerichts, bei denen die Zustellung zu beurkunden ist.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die ihm zugeleiteten Sendungen zu öffnen. Sendungen, deren Inhalt nicht die schuldnerischen Vermögensverhältnisse betrifft, hat er, wenn möglich, unverzüglich an den organschaftlichen Vertreter der Schuldnerin weiterzuleiten.
Um Vollziehung dieser Anordnung werden ersucht:
– die Deutsche Post AG,
Kundenservice Brief
53247 Bonn
sowie die
– PIN Mail AG,
Alt – Moabit 91, 10559 Berlin.

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