Worum geht es?
Eine Frau hatte einen Immobilienkredit abgeschlossen.
Später hat sie den Vertrag widerrufen (also rückgängig machen wollen).
Sie wollte außerdem eine bereits gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückbekommen.
Das ist Geld, das man zahlen muss, wenn man einen Kredit früher als geplant zurückzahlt.
Das Landgericht Stuttgart hatte ihre Klage schon abgelehnt.
Dagegen hat sie Berufung eingelegt.
Jetzt hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.
Was sagt das Gericht?
Das Gericht meint:
Die Berufung hat keine Aussicht auf Erfolg.
Deshalb will das Gericht die Berufung ohne mündliche Verhandlung zurückweisen.
Die Klägerin darf sich noch innerhalb von drei Wochen dazu äußern.
Warum hat die Klägerin keinen Erfolg?
1. Der Widerruf war zu spät
Bei einem Immobilienkredit kann man den Vertrag widerrufen.
Aber: Dieses Recht endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
Diese Frist war hier längst abgelaufen.
Deshalb war der Widerruf nicht mehr möglich.
2. Auch nach EU-Recht hilft das nicht
Die Klägerin berief sich auf eine europäische Richtlinie zum Verbraucherschutz.
Das Gericht sagt:
- Diese Richtlinie gilt nicht für Immobilienkredite.
- Selbst wenn sie gelten würde:
Wenn der Kreditvertrag schon vollständig erfüllt ist, gibt es kein Widerrufsrecht mehr.
3. Die Bank durfte eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen
Die Klägerin meinte, die Bank habe nicht richtig erklärt, wie sie die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet hat.
Das Gericht sagt:
- Die Bank muss die Berechnung nicht im Detail mit komplizierten Formeln erklären.
- Es reicht, wenn sie die wichtigsten Punkte grob beschreibt.
- Das war hier der Fall.
4. Der Anspruch ist verjährt
Selbst wenn die Zahlung vielleicht falsch gewesen wäre, ist der Anspruch inzwischen verjährt.
Verjährung bedeutet:
Man kann sein Recht nicht mehr gerichtlich durchsetzen, weil zu viel Zeit vergangen ist.
Hier gilt eine Frist von drei Jahren.
Die Frist begann Ende 2019.
Danach hätte die Klägerin klagen müssen.
Das hat sie nicht rechtzeitig getan.
Ergebnis
Das Oberlandesgericht wollte die Berufung zurückweisen.
Daraufhin hat die Klägerin ihre Berufung zurückgenommen.
Damit bleibt das erste Urteil bestehen:
Die Klägerin bekommt kein Geld zurück.
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