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Widerruf der Registrierung der Dos Coinway GmbH

DG-RA (CC0), Pixabay
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Die Zurücklegung der mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 27.04.2020 erteilte Bewilligung der Registrierung der Dos Coinway GmbH (FN 482360d), mit Sitz in Sandgrubenstraße 3/1, 8073 Seiersberg, als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 32a Absatz 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), der Dienste zur Sicherung privater kryptographischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen (§ 2 Z 22 lit. a FM-GwG) sowie den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt (§ 2 Z 22 lit. b FM-GwG) anbietet, wird mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 17.01.2022 festgestellt.

Die Zurücklegung der Registrierung erfolgte auf Antrag der Dos Coinway GmbH. Dem Unternehmen sind daher Dienste zur Sicherung privater kryptographischer Schlüssel, um virtuelle Währungen im Namen eines Kunden zu halten, zu speichern und zu übertragen sowie der Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt bzw. Transaktionen über „Automaten“ untersagt.

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