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Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz möchten ausdrücklich vor betrügerischen Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen warnen, die in Zusammenhang mit den Onlinediensten und Bekanntmachungen im Justizportal des Bundes und der Länder auftauchen. Solche Schreiben stammen nicht von offiziellen Justizbehörden und sind teilweise irreführend.

Aktuell leitet eine fremdbetreute Website namens insolvenzbekanntmachunqen.de (bitte beachten: mit „q“ statt „g“) auf die offizielle Seite weiter. Es besteht die Möglichkeit, dass diese Seite missbräuchlich genutzt wird oder werden soll. Achten Sie deshalb genau auf die Schreibweise in der Adresszeile Ihres Browsers.

Es sind Fälle bekannt, in denen kurz nach Einträgen in gerichtlichen Registern vermeintliche Gebühren oder Kosten eingefordert wurden. Dabei werden geschützte Domain-Namen wie www.handelsregisterbekanntmachungen.de oder www.insolvenzbekanntmachungen.de missbräuchlich verwendet. Auch die Gestaltung solcher Schreiben soll den Eindruck erwecken, dass es sich um amtliche Rechnungen handelt.

Ebenso wurden Rechnungen für die Eintragung in private Register verschickt, die fälschlicherweise als offizielle Register ausgegeben wurden. Solche Dokumente und Überweisungsträger sind teilweise so gestaltet, dass sie wie amtliche Formulare wirken. Häufig enthalten sie sogar Warnhinweise, die offiziellen Hinweisen nachempfunden sind.

Einige Merkmale solcher Schreiben:

Falsche oder private E-Mail-Adressen (öffentliche Stellen nutzen stets eigene Domains, z. B. .nrw.de oder .bayern.de).Keine offiziellen Kontaktmöglichkeiten – Gerichte sind weder über Mobilfunknummern noch über Sonderrufnummern erreichbar.

Wichtig: Solche Schreiben und Zahlungsaufforderungen haben keinerlei rechtliche Wirkung. Sie begründen keine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Absender. Das Ablehnen dieser Angebote beeinflusst nicht die Rechtsgültigkeit amtlicher Veröffentlichungen.

Beachten Sie außerdem: Gerichte fordern niemals telefonisch zur Zahlung von Gebühren oder Kosten auf. Solche Zahlungen erfolgen ausschließlich über die Justizkasse oder direkt über die Justizbehörden.

Bei Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an das zuständige Gericht. Eine Übersicht finden Sie unter: https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche.

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