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Wichtige Neuerung ab dem 1. August 2014

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Nach dem jetzt vom BGH  veröffentlichten Urteil vom 3. Juli 2014 (Aktenzeichen XI ZR 147/12) muss eine beratenden Bank den Anleger ab dem 1. August 2014 über alle Arten von Provisionen informieren. Sonst macht sie sich schadenersatzpflichtig. Was ist mit der Zeit vorher?

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