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WHITEROCK GmbH

geralt (CC0), Pixabay
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Hintergrund und Sachverhalt:

Das Amtsgericht Pforzheim hat im Rahmen eines Insolvenzantragsverfahrens über das Vermögen der WHITEROCK GmbH, mit Sitz in Straubenhardt, einen Beschluss gefasst. Die Gesellschaft, vertreten durch ihre Geschäftsführer Marco Rentschler und Daniel Schmid, hatte einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt. Der Beschluss vom 10. Oktober 2024 zielt darauf ab, das Vermögen der Gesellschaft bis zur Entscheidung über den Antrag zu sichern.

Wesentliche Punkte des Beschlusses:

  1. Zwangsvollstreckung ausgesetzt: Es wurde angeordnet, dass Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen die WHITEROCK GmbH untersagt werden, soweit keine unbeweglichen Gegenstände betroffen sind. Bereits eingeleitete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig eingestellt. Dies dient dem Schutz der Vermögenswerte der Schuldnerin.
  2. Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters: Rechtsanwalt Markus J. Schneeberger aus Stuttgart wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Seine Aufgabe besteht darin, das Vermögen der WHITEROCK GmbH zu überwachen und zu sichern. Die Gesellschaft darf über ihre Vermögensgegenstände nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters verfügen.
  3. Überwachung der Vermögensflüsse: Die Verfügungsmacht über Bankkonten und Außenstände der WHITEROCK GmbH liegt nun beim vorläufigen Insolvenzverwalter. Er ist berechtigt, Gelder einzuziehen und Bankguthaben zu verwalten, um die Insolvenzmasse zu sichern. Zudem kann er Sonderkonten eröffnen, um eine geordnete Verwaltung der finanziellen Mittel zu gewährleisten.
  4. Einsicht in Geschäftsdokumente: Der vorläufige Insolvenzverwalter hat das Recht, die Geschäftsräume der WHITEROCK GmbH zu betreten und Einsicht in alle relevanten Unterlagen zu nehmen. Die Gesellschaft ist verpflichtet, ihm Zugang zu ihren Büchern und Geschäftspapieren zu gewähren und alle notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen.
  5. Prüfung der Fortführungsaussichten: Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des Unternehmens bestehen. Diese Einschätzung ist entscheidend für die weitere Abwicklung des Verfahrens.

Bedeutung des Beschlusses:

Der Beschluss des Amtsgerichts Pforzheim stellt sicher, dass die Vermögenswerte der WHITEROCK GmbH bis zur Entscheidung über die Insolvenzeröffnung geschützt werden. Die Überwachung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter soll sicherstellen, dass keine nachteiligen Veränderungen in der Vermögenslage der Gesellschaft eintreten. Die Prüfung der Fortführungsmöglichkeiten durch den Sachverständigen gibt Aufschluss darüber, ob eine Sanierung der WHITEROCK GmbH möglich ist oder ob eine geordnete Abwicklung des Unternehmens notwendig wird.

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