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Whistleblower: BaFin modernisiert ihre Hinweisgeberstelle

Ben_Kerckx (CC0), Pixabay
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Die BaFin stellt ihre Hinweisgeberstelle zum 16. August 2021 neu auf. Dazu schafft sie ein Kompetenzreferat, das direkt der Behördenleitung berichtet. Die Hinweisgeberstelle wird die bei ihr eingehenden Hinweise optimal für die Aufsichtsarbeit nutzbar machen. Dazu wird das neue Kompetenzreferat vertieft potenzielle Risiken analysieren und einstufen. Dieser risikoorientierte Ansatz und ein umfassendes Monitoring ermöglichen es der BaFin, in einem sehr frühen Stadium festzustellen, ob Gesetzverstöße vorliegen, und dann zielgerichtet zu agieren.

Der Schutz von Whistleblowern hat für die Hinweisgeberstelle höchste Priorität. Hinweise können daher auch anonym über das elektronische Hinweisgebersystem abgegeben werden. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Hinweisgeber auf dem überarbeiteten Internetauftritt der Hinweisgeberstelle auf der BaFin-Webseite.

Um Marktkontakte besser aufzunehmen und zu koordinieren und potenzielle und aufklärungsbedürftige Risiken zu steuern, wird im Kompetenzreferat die neue Einheit Market Contact Group (MCG) angesiedelt. Ab dem 16. August 2021 wird die MCG vor allem für Marktteilnehmer ohne besonderes Schutzbedürfnis als Zugangskanal dienen, wie zum Beispiel Hedgefondsmanager und Shortseller. Die MCG wird im aktiven Austausch mit den Marktteilnehmern stehen und die Informationen bündeln, unter Risikoaspekten beleuchten und bei Bedarf Expertinnen und Experten der BaFin mit Marktteilnehmern zusammenbringen.

Allein von Anfang 2021 bis Ende Juni 2021 sind bei der BaFin über 1.200 Hinweise zu unterschiedlichen Themen eingegangen. Die BaFin sieht hierin eine wichtige Informationsquelle und ermutigt ausdrücklich, sich an die Hinweisgeberstelle zu wenden.

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