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„WhatsApp-Gruppen sind keine seriösen Finanzmärkte“

ghasoub (CC0), Pixabay
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Interview mit Rechtsanwalt Michael Iwanow zur BaFin-Warnung vor ADT-IATOP und betrügerischen WhatsApp-Gruppen

Frage: Herr Iwanow, die BaFin warnt vor Angeboten in WhatsApp-Gruppen wie „Aktienmarkt Gold Investment Exchange Group“ sowie vor der App ADT-IATOP. Was genau steckt dahinter?

Michael Iwanow: Nach den Erkenntnissen der BaFin handelt es sich um ein klassisches Betrugsschema, das über soziale Medien läuft. Die Täter geben sich als seriöse Investmentgesellschaften wie die Advent International Group aus. Dabei missbrauchen sie sogar echte BaFin-IDs oder Namen real existierender Mitarbeiter – das ist reiner Identitätsdiebstahl. Anleger werden in WhatsApp- oder Telegram-Gruppen gelockt und dort Schritt für Schritt in vermeintlich lukrative „Investmentprogramme“ hineingezogen.

Frage: Wie läuft so ein Betrug typischerweise ab?

Michael Iwanow: Zunächst wird Vertrauen aufgebaut – mit kostenlosen Tipps, Seminaren oder kleineren Gewinnausschüttungen. Dann folgt die eigentliche Falle: Man soll sich auf dubiosen Handelsplattformen oder in Apps wie ADT-IATOP registrieren und dort Geld oder Kryptowährungen einzahlen. Anfangs können kleinere Beträge ausgezahlt werden, um die Seriosität vorzutäuschen. Doch irgendwann werden Auszahlungen blockiert, an Bedingungen geknüpft oder schlicht verweigert. Spätestens dann ist das eingezahlte Kapital meist verloren.

Frage: Welche rechtlichen Vorschriften greifen hier?

Michael Iwanow: Nach § 32 Kreditwesengesetz benötigt jeder, der in Deutschland Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, eine Erlaubnis der BaFin. Wer das ohne Genehmigung tut, handelt unerlaubt – und in vielen Fällen auch strafbar. Anleger haben hier das Problem, dass die Betreiber oft im Ausland sitzen oder gar nicht greifbar sind. Zivilrechtliche Ansprüche lassen sich nur schwer durchsetzen.

Frage: Wie können sich Verbraucher vor solchen Maschen schützen?

Michael Iwanow: Grundsätzlich gilt: Seriöse Finanzdienstleister werben nicht über WhatsApp-Gruppen oder Telegram. Auch tägliche Check-ins, Gewinnspiele oder vermeintliche „exklusive Zugänge“ sind typische Lockmittel. Deshalb: Immer in der Unternehmensdatenbank der BaFin prüfen, ob eine Zulassung besteht. Und nie Geld an unbekannte ausländische Konten oder in undurchsichtigen Kryptowährungen überweisen.

Frage: Was raten Sie konkret Betroffenen, die bereits investiert haben?

Michael Iwanow: Sofort die Zahlungen stoppen, die eigene Bank oder Wallet-Anbieter informieren, alle Belege sichern und umgehend Strafanzeige erstatten. Zusätzlich sollte man anwaltlichen Rat suchen, um mögliche Schadensbegrenzung einzuleiten – etwa über Rückforderungen oder Sperrungen.

Frage: Ihr Fazit?

Michael Iwanow: Anleger sollten sich bewusst machen: WhatsApp-Gruppen sind keine seriösen Finanzmärkte. Wenn ein Angebot zu gut klingt, um wahr zu sein, ist es in aller Regel Betrug. Vorsicht und Skepsis sind hier die besten Ratgeber.

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