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„Wer wegschaut, macht sich mitverantwortlich“ – Ein Gespräch mit Rechtsanwalt Daniel Blazek über Geldwäsche und Verdachtsmeldungen

TheDigitalArtist (CC0), Pixabay
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Redaktion: Herr Blazek, der Begriff „Geldwäsche“ klingt für viele nach Mafia und Krimi – aber was ist Geldwäsche eigentlich genau?

RA Daniel Blazek: Ganz einfach gesagt: Geldwäsche ist der Versuch, illegale Einnahmen – zum Beispiel aus Drogenhandel, Steuerhinterziehung oder Betrug – in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen, sodass sie „sauber“ wirken. Ziel ist es, die wahre Herkunft des Geldes zu verschleiern. Wer Geld wäscht, will nicht auffallen – und genau da beginnt das Problem für Banken, Immobilienmakler, Notare oder Händler teurer Güter: Sie können – bewusst oder unbewusst – Teil dieses Kreislaufs werden.

Redaktion: Was bedeutet das in der Praxis?

RA Daniel Blazek: In der Praxis kann das ganz banal aussehen. Da zahlt jemand plötzlich eine große Summe in bar ein, überweist Geld mehrfach hin und her oder versucht, mit auffälligen Gestaltungen Immobilien zu kaufen. Wer mit solchen Summen zu tun hat, ist verpflichtet, bei Zweifeln genau hinzuschauen – und im Zweifel eine sogenannte Verdachtsmeldung abzugeben. Denn: Geldwäsche ist nicht immer spektakulär – sie ist oft leise, aber hochgefährlich.

Redaktion: Die BaFin und die FIU haben kürzlich eine aktualisierte Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen veröffentlicht. Was ist neu daran?

RA Daniel Blazek: Die Orientierungshilfe wurde aktualisiert, um den Unternehmen und Verpflichteten mehr Klarheit zu geben. Vor allem wurden praktische Beispiele ergänzt – das ist sehr hilfreich. Denn viele Unternehmen fragen sich: Wann muss ich melden? Wie schnell? Und was genau muss drinstehen? Die Orientierungshilfe erklärt jetzt besser, was unter Begriffen wie „Unverzüglichkeit“ und „Vollständigkeit“ einer Verdachtsmeldung zu verstehen ist. Außerdem gilt: Im Zweifel lieber melden als schweigen.

Redaktion: Welche Rolle spielt das Geldwäschegesetz dabei?

RA Daniel Blazek: Das Geldwäschegesetz – kurz GwG – verpflichtet eine ganze Reihe von Branchen zur sogenannten „Geldwäscheprävention“. Dazu gehören Banken, aber auch Immobilienfirmen, Steuerberater oder Händler hochpreisiger Güter wie Uhren oder Kunst. Eine zentrale Pflicht ist die Verdachtsmeldung nach § 43 GwG. Und diese Pflicht ist kein „Kann“, sondern ein Muss – bei konkreten Anhaltspunkten. Wer sich nicht daran hält, riskiert empfindliche Bußgelder.

Redaktion: Viele schrecken aber vor einer Verdachtsmeldung zurück – aus Angst, etwas falsch zu machen oder den Kunden zu verlieren. Was sagen Sie dazu?

RA Daniel Blazek: Das ist verständlich, aber gefährlich. Die Orientierungshilfe macht deutlich: Unsicherheit ist kein Freibrief fürs Nichtstun. Die Verpflichteten sollen keine Detektive sein, aber sie müssen wachsam sein. Wenn Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten, besteht eine gesetzliche Pflicht zu handeln. Wer wegschaut, macht sich mitschuldig – vielleicht nicht strafrechtlich, aber moralisch und wirtschaftlich allemal.

Redaktion: Was empfehlen Sie Unternehmen, die sich unsicher sind?

RA Daniel Blazek: Erstens: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter. Viele Verdachtsmomente fallen nur auf, wenn man weiß, worauf zu achten ist. Zweitens: Nutzen Sie die Orientierungshilfe als Werkzeug, nicht als Bürokratiemonster. Und drittens: Holen Sie sich Rat, wenn Sie unsicher sind – etwa von einem spezialisierten Rechtsanwalt. Im Zweifel lieber einmal zu viel melden – als gar nicht.

Redaktion: Vielen Dank für das Gespräch, Herr Blazek.

 

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