Theoretisch kann jeder getaufte männliche Katholik Papst werden. In der Praxis wird jedoch seit vielen Jahrhunderten immer ein Kardinal gewählt. Hier sind die wesentlichen Punkte:
1. Voraussetzungen:
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Der Kandidat muss männlich und getaufter Katholik sein.
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Er muss nicht unbedingt Priester oder Bischof sein – wäre er es nicht, müsste er jedoch vor der Amtseinführung zum Priester und Bischof geweiht werden.
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In der Geschichte gab es sehr selten Päpste, die keine Kardinäle waren, aber das ist schon seit dem Mittelalter unüblich.
2. Der Wahlprozess:
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Das Papstamt wird durch die Wahl im Konklave vergeben, bei der alle Kardinäle unter 80 Jahren stimmberechtigt sind.
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Die Wahl findet im Vatikan statt und benötigt eine Zweidrittelmehrheit.
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Sobald ein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht hat und die Wahl annimmt, wird er gefragt: „Acceptasne electionem de te canonice factam in Summum Pontificem?“ (Nimmst du deine kanonisch gültige Wahl zum Papst an?)
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Nach der Annahme legt er sich einen Papstnamen zu und wird offiziell zum Papst erklärt.
3. Praktische Realität:
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In der Praxis wählen die Kardinäle fast immer einen ihrer eigenen Reihen, da sie sich bereits aus ihrer Arbeit in der Kurie oder aus früheren Synoden kennen.
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In der Neuzeit wird vor allem jemand gewählt, der bereits Bischofserfahrung und eine gute internationale Vernetzung hat.
Historische Ausnahmen: Päpste ohne Kardinalsrang
Obwohl heute fast immer ein Kardinal gewählt wird, gab es in der Geschichte auch Ausnahmen:
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Papst Urban VI (1378–1389):
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War Erzbischof von Bari, aber kein Kardinal.
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Wurde als Kompromisskandidat gewählt, da die Kardinäle einen Italiener wollten.
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Seine Wahl führte zum Abendländischen Schisma, da viele Kardinäle ihn später ablehnten.
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Papst Leo VIII (963–965):
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War Laie (!) zum Zeitpunkt seiner Wahl.
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Wurde von Kaiser Otto I. eingesetzt und noch am selben Tag zum Papst ernannt.
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Sein Papsttum gilt als umstritten, da es während einer Zeit politischer Wirren stattfand.
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Papst Johannes XIX (1024–1032):
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War Laie und Adliger, Teil der mächtigen Tuskulaner-Familie.
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Wurde in wenigen Tagen durch alle kirchlichen Weihen zum Papst gemacht.
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Dies war möglich, da der Einfluss der Adelsfamilien in Rom damals groß war.
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Aufgaben und Pflichten des Papstes:
Der Papst hat sowohl spirituelle als auch administrative Aufgaben:
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Geistliches Oberhaupt:
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Führt die katholische Kirche und ist Bischof von Rom.
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Verkündet die Lehre und wahrt die Einheit des Glaubens.
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Kann ex cathedra (unfehlbar) Glaubensdogmen verkünden.
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Politischer und administrativer Leiter:
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Staatsoberhaupt des Vatikanstaates.
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Ernennt Bischöfe und Kardinäle.
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Leitet die Römische Kurie, die zentrale Verwaltungsstruktur der Kirche.
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Trifft sich regelmäßig mit Gläubigen, Politikern und anderen religiösen Führern.
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Symbol der Einheit:
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Vertritt die Kirche weltweit und bemüht sich um den Dialog mit anderen Religionen.
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Setzt sich für Frieden, Gerechtigkeit und Umweltschutz ein.
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Fazit:
Während die Wahl von Nicht-Kardinälen in der Vergangenheit durchaus vorkam, hat sich die Praxis mittlerweile stark gefestigt: Ein Kardinal mit umfangreicher kirchlicher Erfahrung und globaler Vernetzung hat die besten Chancen. Der Papst ist heute nicht nur ein spirituelles Oberhaupt, sondern auch ein politischer Akteur und moralische Instanz.
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