Rund 500 Kundinnen und Kunden der Saalesparkasse stehen vor dem Verlust ihres Girokontos. In diesen Tagen erhalten sie Schreiben des Geldinstituts, in denen die Kündigung der bestehenden Kontoverbindung angekündigt wird. Der Grund: Die Betroffenen haben den neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie den damit verbundenen Preiserhöhungen nicht zugestimmt – oder auf wiederholte Aufforderungen gar nicht reagiert.
Nach Angaben der Saalesparkasse wurden insgesamt etwa 250.000 Kundinnen und Kunden über die anstehenden Änderungen informiert. Ein großer Teil – rund 140.000 Online-Kundinnen und -Kunden – erhielt die Informationen digital, alle übrigen per Post. Während die überwältigende Mehrheit zustimmte, verweigerten oder unterließen etwa 500 Kontoinhaber die notwendige Rückmeldung. Für diese Gruppe zieht die Sparkasse nun die Konsequenz und kündigt die Konten.
Deutlich höhere Gebühren als Auslöser
Hintergrund der Maßnahme sind unter anderem spürbare Preiserhöhungen bei den Girokonten. Das frühere Online-Konto firmiert nun unter dem Namen „Giro Direkt“ und kostet monatlich 4,95 Euro – ein Plus von 2,05 Euro gegenüber dem bisherigen Preis. Noch deutlicher fällt die Erhöhung beim Kompaktkonto „Giro Komplett“ aus: Statt zuvor 7,90 Euro werden nun 11,95 Euro im Monat fällig. Auch die Sparkassen-Card ist teurer geworden. Für die Debitkarte werden jetzt 15 Euro berechnet, zuvor waren es 9 Euro.
Die Saalesparkasse verweist darauf, dass diese Anpassungen unter anderem auf gestiegene Kosten und neue regulatorische Anforderungen zurückzuführen seien. Zudem seien Banken rechtlich verpflichtet, bei Änderungen der Vertragsbedingungen die aktive Zustimmung ihrer Kunden einzuholen.
Rechtliche Grundlage: Zustimmung ist Pflicht
Auslöser für das Vorgehen vieler Banken ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs. Demnach dürfen Banken Vertragsänderungen und Gebührenerhöhungen nicht einfach einseitig umsetzen. Ohne ausdrückliche Zustimmung der Kundinnen und Kunden dürfen die neuen Konditionen nicht gelten. Verweigert oder unterlässt ein Kunde diese Zustimmung dauerhaft, kann das Kreditinstitut das Konto letztlich nicht weiterführen.
Die Saalesparkasse betont, man bedauere die ausgesprochenen Kündigungen. Gleichzeitig macht sie deutlich: Wer den neuen Bedingungen doch noch zustimmt, kann die Kündigung vermeiden oder rückgängig machen lassen. Andernfalls werden die betroffenen Kunden aufgefordert, eine alternative Kontoverbindung anzugeben, auf die ihr vorhandenes Guthaben überwiesen wird.
Auch andere Sparkassen ziehen Konsequenzen
Die Saalesparkasse ist mit diesem Vorgehen nicht allein. Auch andere Sparkassen in Sachsen-Anhalt sehen sich mit der Situation konfrontiert, dass Kundinnen und Kunden den neuen Bedingungen nicht zustimmen. So schließt etwa die Sparkasse im Burgenlandkreis Kündigungen aus denselben Gründen nicht aus. Dort setzen Kundenberater zunächst auf persönliche Gespräche, um die rechtliche Notwendigkeit einer aktiven Zustimmung zu erläutern und eine Kündigung möglichst zu vermeiden.
Die Harzsparkasse verfolgt ebenfalls einen dialogorientierten Ansatz. Kündigungen seien dort aktuell nicht geplant, vielmehr versuche man, offene Fragen im direkten Austausch mit den Kunden zu klären.
Der Fall zeigt: Wer auf Schreiben seiner Bank nicht reagiert oder Preiserhöhungen pauschal ablehnt, riskiert am Ende mehr als nur höhere Gebühren – im Zweifel sogar den Verlust seines Girokontos.
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