Google-Bewertungen und Suchergebnisse sind für viele Unternehmen ein zweischneidiges Schwert: Einerseits bieten sie die Möglichkeit zur Sichtbarkeit und Kundenbindung – andererseits können anonyme und unbelegte Negativkommentare den Ruf eines Unternehmens massiv schädigen. Gerade im Tagesgeschäft stellt das für viele Betriebe eine erhebliche Belastung dar – sowohl emotional als auch wirtschaftlich.
Ein aktueller Fall zeigt, wie sich Unternehmen erfolgreich gegen solche Angriffe zur Wehr setzen können:
Klares Urteil: BestPrime GmbH gewinnt gegen Google
Mit Beschluss vom 12. Dezember 2025 hat das Landgericht Frankfurt am Main den Internetkonzern Google verpflichtet, mehrere diffamierende Inhalte über die BestPrime GmbH aus den Suchergebnissen zu entfernen. Auch bestimmte irreführende Auto-Vervollständigungsvorschläge zu „BestPrime Energy“ dürfen künftig nicht mehr angezeigt werden.
Die Entscheidung betrifft Inhalte, die anonym und ohne Impressum auf einer fragwürdigen Website veröffentlicht wurden. Diese erschienen bei Google prominent, obwohl sie keine nachprüfbaren Quellen enthielten und offensichtlich auf Rufschädigung abzielten.
Ein Zeichen für Unternehmen und Persönlichkeitsrechte
„Das Urteil ist ein wichtiger Schritt für den Schutz von Unternehmen und ihrer Geschäftsführung vor digitaler Verleumdung“, erklärt ein Sprecher der BestPrime GmbH. Es zeige, dass sich auch kleinere und mittelständische Unternehmen gegen unrechtmäßige Angriffe im Netz wehren können – rechtlich und wirksam.
Das Gericht stellte klar, dass Google nicht nur Suchergebnisse verbreitet, sondern auch eine Verantwortung dafür trägt, wenn dort rechtswidrige Inhalte erscheinen oder irreführende Verknüpfungen durch die automatische Vervollständigung nahegelegt werden.
Was können Unternehmen tun?
Auch andere Betriebe, die unter falschen Google-Bewertungen oder irreführenden Suchvorschlägen leiden, haben Handlungsmöglichkeiten:
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Dokumentieren: Verdächtige Bewertungen oder Suchergebnisse sollten mit Screenshots gesichert werden.
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Rechtlich prüfen lassen: Ein spezialisierter Anwalt kann einschätzen, ob eine Persönlichkeitsrechtsverletzung oder geschäftsschädigende Handlung vorliegt.
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Gegen Google vorgehen: Unter bestimmten Umständen kann Google zur Löschung verpflichtet werden – wie der Fall BestPrime zeigt.
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Reputation managen: Proaktives Bewertungsmanagement, Kundenfeedback und Transparenz stärken das Vertrauen.
Fazit: Gericht stärkt Unternehmen im digitalen Raum
Der Fall BestPrime setzt ein deutliches Signal: Digitale Verleumdung ist kein Kavaliersdelikt – und Unternehmen haben das Recht, sich zu schützen. Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein, in dem Anonymität zur Waffe gegen wirtschaftliche Existenzen wird.
Das Urteil ist noch nicht Rechtskräftig. Google kann noch gegen das Urteil Berufung einlegen
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