Allgemeines

Weniger Einfluss

Teilen

Das Verfassungsgericht hat den Einfluss von Staat und Parteien auf den Sender ZDF beschränkt. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum „Staatsfunk“ werden. Der Anteil der Vertreter von Staat und Parteien in den Aufsichtsgremien des Senders dürfe höchstens ein Drittel betragen, entschied das Gericht heute in Karlsruhe.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

ICE-Chefjurist in Minnesota tritt zurück – steigende Zahl an Einwanderungsfällen belastet Justiz

Der leitende Jurist der US-Einwanderungs- und Zollbehörde (ICE) in Minnesota, Jim Stolley,...

Allgemeines

Epstein suchte offenbar Nähe zu Putin – Neue Dokumente offenbaren brisante Russland-Kontakte

Neue Dokumente des US-Justizministeriums zeigen, dass der inhaftierte US-Finanzier Jeffrey Epstein offenbar...

Allgemeines

Kongress handelt bei Wohnkostenkrise – unabhängig von Trump-Regierung

Während US-Präsident Donald Trump wiederholt angekündigt hat, die wachsende Wohnkostenkrise anzugehen, hat...