Gesprächspartner: Rechtsanwalt Maurice Högel
Frage: Herr Högel, viele Angehörige übernehmen die Pflege von Familienmitgliedern. Welche Absicherungen bestehen für sie automatisch?
Högel: Wer einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 regelmäßig zu Hause pflegt, ist in drei Bereichen versichert: in der gesetzlichen Unfallversicherung, der Rentenversicherung und auch in der Arbeitslosenversicherung. Und das Beste: Eine eigene Anmeldung ist in der Regel nicht nötig. Alles läuft automatisch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Frage: Beginnen wir mit der Unfallversicherung. Was bedeutet das konkret?
Högel: Der Schutz greift, sobald eine Pflegeperson mindestens zehn Stunden pro Woche an mindestens zwei Tagen pflegt. Die Beiträge zahlt die Kommune. Wenn also beim Duschen, beim Treppensteigen oder auf dem direkten Weg zur Pflege ein Unfall passiert, übernimmt die Unfallversicherung die Kosten – von der ärztlichen Behandlung bis hin zu Reha-Maßnahmen oder sogar einer Umschulung.
Frage: Und wie sieht es mit der Rentenversicherung aus?
Högel: Hier übernimmt die Pflegekasse des Pflegebedürftigen die Beiträge. Das lohnt sich, weil Pflegetätigkeit als Pflichtversicherung zählt. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig ist und mindestens zehn Stunden pro Woche pflegt. Auch wer mehrere Personen betreut, kann diese Zeiten zusammenrechnen. So entstehen echte Rentenansprüche, die sich im Alter bemerkbar machen.
Frage: Manche fürchten, sie müssten etwas einzahlen. Stimmt das?
Högel: Nein, pflegende Angehörige zahlen selbst keinen Cent. Die Beiträge werden voll von der Pflegekasse getragen. Wichtig ist aber: Man sollte auf die Unterlagen achten, insbesondere auf den „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung“. Den schickt die Pflegekasse automatisch zu – oder man fordert ihn aktiv an.
Frage: Was gilt für die Arbeitslosenversicherung?
Högel: Auch hier besteht Schutz, wenn die Pflege nicht erwerbsmäßig erfolgt und die Pflegeperson zuvor schon in der Arbeitslosenversicherung war – etwa durch eine Beschäftigung. Dann zahlt die Pflegekasse die Beiträge. Das hat den Vorteil: Wer nach Ende der Pflege wieder Arbeit sucht, kann Arbeitslosengeld beantragen und ist nicht „ohne Netz“.
Frage: Welche Fehler passieren in der Praxis am häufigsten?
Högel: Viele Angehörige wissen gar nicht, dass diese Absicherungen bestehen. Manche melden ihre Pflegetätigkeit nicht der Kasse – und verschenken dadurch Rentenansprüche. Auch die Mindeststundenzahl wird oft unterschätzt. Deshalb mein Rat: Pflegezeiten dokumentieren, die Einstufung des Pflegebedürftigen genau prüfen und immer im Zweifel nachhaken.
Frage: Ihr Fazit für pflegende Angehörige?
Högel: Wer pflegt, übernimmt eine enorme Verantwortung. Der Gesetzgeber hat das erkannt und sorgt für Absicherung. Angehörige sollten diese Rechte auch aktiv nutzen – es gibt keinen Grund, auf Rentenpunkte oder Versicherungsschutz zu verzichten.
👉 Kernaussage von Rechtsanwalt Högel:
Pflegende Angehörige sind nicht schutzlos – sie haben Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung automatisch. Wichtig ist nur, die Formalitäten im Blick zu behalten, damit die Leistungen im Ernstfall auch wirklich greifen.
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