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Weg isse:Annalena Charlotte Alma Baerbock

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Die Bundeswahlleiterin

3. Bekanntmachung
über eine Mandatsnachfolge
im 21. Deutschen Bundestag

Vom 1. Juli 2025

Gemäß § 84 Absatz 3 der Bundeswahlordnung, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. September 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 283) geändert worden ist, gebe ich bekannt:

Das Mitglied des Deutschen Bundestages Annalena Charlotte Alma Baerbock – gewählt über die Landesliste der Partei BÜNDNIS 90/​DIE GRÜNEN (GRÜNE) in Brandenburg – hat gemäß § 46 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes der Präsidentin des Deutschen Bundestages zur Niederschrift erklärt, dass sie auf ihre Mitgliedschaft im 21. Deutschen Bundestag mit Ablauf des 30. Juni 2025 verzichte.

Auf Grund der Entscheidung der Präsidentin des Deutschen Bundestages ist sie gemäß § 47 Absatz 1 Nummer 4 und Absatz 3 Satz 1 des Bundeswahlgesetzes mit Ablauf des 30. Juni 2025 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden.

Gemäß § 48 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes ist als nächstfolgende, bisher noch nicht berücksichtigte Bewerberin auf der Landesliste der Partei GRÜNE für Brandenburg

Frau Dr. Andrea Lübcke

vom Landeswahlleiter des Landes Brandenburg als gewählt festgestellt worden.

Gemäß § 45 Absatz 3 Satz 2 des Bundeswahlgesetzes hat Frau Dr. Lübcke die Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag am 1. Juli 2025 erworben.

Wiesbaden, den 1. Juli 2025

W/​2000149100-WB4025

Die Bundeswahlleiterin

Dr. Ruth Brand

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