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Webung mit wissenschaftlichen Studien

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Wer kennt das nicht. Pharma und Kosmetikunternehmen werben mit sogenannten wissenschaftlichen Studien bzw. Ergebnissen aus der Forschung. Dazu hat der BGH entscheiden. Unternehmen dürfen nur mit wissenschaftlichen Studien werben, wenn sie dabei die gesamte Aussagekraft der Untersuchungen darstellen. In vielen Studien gebe es Einschränkungen, die keine eindeutigen Ergebnisse zuließen. Dies müsse in der Werbung erkennbar sein, urteilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe (I ZR 62/11). Er gab damit zum Teil dem Pharmaunternehmen Sanofi-Aventis recht, das gegen den Konkurrenten Novo Nordisk Pharma GmbH wegen irreführender Werbung für Insulin zur Behandlung von Diabetes vorgegangen war.

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