Nachfolgend eine sachlich-faire Einordnung, was es politisch bedeuten würde, wenn in Sachsen-Anhalt und/oder Mecklenburg-Vorpommern (MV) nach den Landtagswahlen 2026 ein AfD-Kandidat zum Ministerpräsidenten gewählt würde. Ich trenne zwischen (A) politischer Machbarkeit, (B) Folgen im Land, (C) Folgen für Bundespolitik/Bundesrat und (D) europäisch-außenpolitischen Effekten.
A) Wie realistisch ist die Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten?
- Umfragen: In Sachsen-Anhalt liegt die AfD derzeit klar vorn (um 40 %), deutlich vor der CDU (ca. Mitte-20 %). Regierungsbildung ohne AfD wäre rechnerisch nur als kompliziertes Mehrparteienbündnis (z. B. CDU-SPD-BSW-Linke) möglich; die CDU schließt Kooperationen mit AfD und Linke bislang aus. (DIE WELT)
- Wahlmodus im Landtag:
– Sachsen-Anhalt: Der Ministerpräsident wird geheim gewählt. In den ersten zwei Wahlgängen braucht es die absolute Mehrheit der Mitglieder; im 3. Wahlgang genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (relative Mehrheit). Das öffnet – je nach Verhalten der anderen Fraktionen (Enthaltungen/Abwesenheiten) – ein Fenster für eine Wahl ohne formelle Koalitionspartner. (Landtag von Sachsen-Anhalt)
– Mecklenburg-Vorpommern: Die Landesverfassung regelt die Regierungsbildung ähnlich (Mehrheitserfordernisse im Landtag; Details sind in der Verfassung niedergelegt). In der Praxis wurde die MP-Wahl im 1. Wahlgang mit absoluter Mehrheit entschieden; im deutschen Ländervergleich ist ein 3. Wahlgang mit relativer Mehrheit ein verbreitetes Muster. (Verfassungsunterlagen/Chroniken des Landtags MV.) - Cordon sanitaire: CDU/CSU und weitere Parteien bekräftigen regelmäßig einen Unvereinbarkeitsbeschluss gegenüber der AfD. Das macht eine offene Koalition sehr unwahrscheinlich, erlaubt aber theoretisch eine Wahl per Enthaltung oder Minderheitskonstellation – politisch äußerst umstritten (vgl. Thüringen 2020/Kemmerich-Präzedenz). (DIE WELT)
- Rechtlicher Kontext: Die AfD wird vom Verfassungsschutz auf Bundesebene als „rechtsextremistisch“ bzw. als Beobachtungsobjekt eingestuft – politisch bedeutsam, rechtlich aber kein Parteiverbot; eine Wahl wäre daher verfassungsgemäß möglich. (AP News)
Fazit Machbarkeit: Möglich ist die Wahl vor allem dann, wenn andere Fraktionen keinen gemeinsamen Gegenkandidaten durchbringen und es im 3. Wahlgang zu relativer Mehrheit kommt – also bei Enthaltungen/Abwesenheiten der übrigen. Politisch wäre das ein Dammbruch, aber verfahrensrechtlich nicht ausgeschlossen.
B) Unmittelbare Folgen auf Landesebene
Ein AfD-geführtes Staatskanzlei-/Kabinettsgefüge könnte in folgenden Politikfeldern schnell Wirkung entfalten (innerhalb der Landeskompetenzen):
- Innen-/Polizeipolitik & Versammlungsrecht
– Schwerpunktverschiebungen bei Polizei, Abschiebungen, Grenz-/Aufenthaltsvollzug (soweit Landesvollzug betroffen), Demonstrationsauflagen.
– Personalpolitik: Besetzung von Spitzenposten (Innenministerium, Polizeipräsidien, Landesämter).
– Erwartbar: Konflikte mit Kommunen und zivilgesellschaftlichen Akteuren, mehr Klageverfahren (Verwaltungsgerichte/VerfG). - Bildung/Kultur/Medienaufsicht
– Lehrpläne, Schulbücher, frühkindliche Bildung (Rahmenvorgaben, Schulleitungsbesetzungen).
– Rundfunk: Länder bestimmen die Medienordnung; Regierungen entsenden Mitglieder in Rundfunk-/Verwaltungsräte der Anstalten und in Gremien der Medienanstalt. Eine AfD-geführte Staatskanzlei könnte hier Aufsicht und Gremienbesetzungen politisch neu akzentuieren (innerhalb des Staatsvertrags-Rahmens).
– Kulturförderung: Umsteuerung von Förderlinien (z. B. Soziokultur, Demokratieförderprogramme). - Wirtschaft/Arbeitsmarkt/Energie & Infrastruktur
– Länder erteilen Genehmigungen (z. B. Windkraft, Netze), setzen Raumordnungs-/Klimapläne um und vergeben Fördermittel (EFRE kofinanziert). Eine neue Linie könnte Erneuerbare bremsen oder Industrie-/Agrarinteressen stärker priorisieren – jeweils mit praktischen Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen in den Ländern.
– Landesbanken/Förderinstitute und Standortmarketing könnten neu ausgerichtet werden. - Justiz & Verwaltung
– Besetzung von Ministerialspitzen, Landesgerichtsleitungen (im Rahmen der richterlichen Unabhängigkeit), Verfassungsschutz-Landesamt.
– Verfassungsorgane: Einfluss auf Wahl von Landesverfassungsrichtern (bedarf Mehrheiten im Landtag → ggf. Blockaden oder Pakete mit Opposition).
Grenzen der Gestaltung:
- Minderheitsregierung wäre auf Oppositionsstimmen angewiesen (Haushalt, Gesetze). Das begrenzt Kurswechsel, erhöht aber Konfliktrisiken (Haushaltskrisen, Misstrauensvoten).
- Viele große Themen (Steuern, Sozialleistungen, Migrationsrecht, Außenhandel) sind Bundeskompetenzen; das Land kann v. a. Vollzug und Förderpolitik steuern.
C) Auswirkungen auf Bundespolitik & Bundesrat
- Bundesrat-Stimmen:
– Sachsen-Anhalt: 4 Stimmen.
– MV: 3 Stimmen. (Wikipedia)
Eine Landesregierung stimmt im Bundesrat einheitlich; Enthaltung wirkt wie Nein. AfD-geführte Länder könnten daher Bundesgesetze (bei Zustimmungspflicht) verlangsamen oder blockieren – z. B. bei Innen-, Energie-, Planungs- oder Sozialmaterien mit Länderbezug. Schon ein zusätzliches „Nein-/Enthaltungs-Paket“ verändert Mehrheitsmathematik spürbar. - Signalwirkung/Cordon sanitaire:
– Wahl eines AfD-MP würde den Druck auf die Union erhöhen, die Brandmauer zu erklären oder neu zu justieren (Kommunal-/Fachebene). Das kann bundespolitische Lagergrenzen verschieben – bis hin zu Kooperations-/Tolerierungsdebatten in Einzelfragen. - Themensetzung:
– Bundesweite Debatten über Migration, öffentliche Sicherheit, Rundfunkfinanzierung, Kulturpolitik würden sich weiter zuspitzen; die Bundesregierung müsste mit länderübergreifenden Kompromissen rechnen, um Blockaden zu vermeiden.
D) Europäische & außenpolitische Dimension
- EU-Politik läuft primär über Bund/Europa-Ausschuss der Länder; dennoch können Länder EU-Programme umsetzen oder EU-Positionen im Bundesrat mitprägen (z. B. Energie-/Naturschutzrichtlinien). Ein AfD-geführtes Land würde tendenziell skeptischere Positionen einbringen und bei EU-konformen Landesprogrammen Umsetzungsdruck verringern – politisch spürbar, rechtlich aber durch EU-/Bundesrecht begrenzt.
Politische Risiken & Gegenkräfte – fair abgewogen
Risiken einer AfD-geführten Staatskanzlei:
- Dammbruch-Narrativ: Erosion der parteiübergreifenden Brandmauer; polarisiert Bundespolitik.
- Verwaltungs-/Gerichtskonflikte: Häufung von Normenkontrollen, Eilverfahren (Medien-, Versammlungs-, Förderrecht).
- Standortsignal: Unternehmen/Investoren mit ESG-Auflagen könnten zögerlicher agieren (Kultur-/Bild-/Innovationsklima).
Mögliche Gegenkräfte/Begrenzungen:
- Minderheitsarithmetik zwingt zu pragmatischen Kompromissen (Haushalt, Gesetze).
- Rechtsbindung (GG, Landesverfassung, EU-Recht) begrenzt Spielräume; Gerichte können korrigieren.
- Bundesratsrealität: Allein mit 3–4 Stimmen lässt sich viel verzögern, aber selten allein durchsetzen; Koalitions-Bündnisse der anderen Länder kompensieren oft.
Kurzantwort
- Ja, die Wahl ist möglich, vor allem über den 3. Wahlgang (relative Mehrheit), wenn andere Parteien keinen geschlossenen Gegenkandidaten durchbringen. (Sachsen-Anhalt explizit so geregelt; in MV verfassungsrechtlich ähnlich gelagert.) (Landtag von Sachsen-Anhalt)
- Im Land wären spürbare Kurswechsel bei Innen-/Sicherheits-, Bildungs-, Kultur-/Medien- und Förderpolitik zu erwarten – mit Grenzen durch Recht und Parlamentsarithmetik.
- Im Bund stiege das Blockade- und Verhandlungspotenzial im Bundesrat (SA: 4 Stimmen; MV: 3 Stimmen), plus starke Signalwirkung auf Bundesparteien. (Bundesrat)
- Europa-/Außenwirkung: eher indirekt (Umsetzung/Positionierung), aber politisch deutlich wahrnehmbar.
Hinweise/Quellen zur Einordnung: Wahltermine und aktuelles Umfragebild (Sachsen-Anhalt 6. Sept. 2026; AfD vorn), Wahlverfahren im Landtag (3. Wahlgang), Bundesratsstimmen, Verfassungsschutz-Kontext. (Wikipedia)
Es wäre der nächste Schritt Richtung Faschismus ungarischer, putinscher oder trumpscher Prägung.
Die AfD ist eine verantwortungsbewusste, libertäre Partei der Bildungs- und Leistungsgesellschaft. Für mich sind insbesondere der Widerstand gegen die finanziellen Anreize zur Einwanderung und gegen die massive Neuverschuldung wichtig.
++ J. Datko – Ingenieur, Physiker – Rgb – AfD-Stammwähler ++
Die CDU hat die sogenannte Brandmauer in vielen Bundesländern gegenüber der Linkspartei schon aufgeweicht. In Sachsen wurde der Doppelhaushalt nur mit der Linkspartei möglich. Zusätzliche Kosten: 250 Millionen Euro. Wirtschaftspolitisch ist die CDU planwirtschaftlichen Elementen aufgeschlossen. Da ist für eine Partei, wie die AfD kein Platz. Eine Regierung mit AfD Beteiligung undenkbar.