Die weitreichendsten Zölle der Trump-Regierung stehen vor einer ungewissen Zukunft: Der Oberste Gerichtshof der USA (Supreme Court) prüft derzeit, ob Trumps Vorgehen rechtlich haltbar ist – und sowohl konservative als auch liberale Richter äußerten Zweifel an der Rechtmäßigkeit seiner Maßnahmen.
Doch selbst wenn das Gericht Trumps bisherige Zölle kippt, bedeutet das nicht das Ende seiner Handelspolitik. Im Gegenteil: Trump kündigte bereits an, in diesem Fall auf „Plan B“ umzusteigen. Dieser Plan könnte sogar neue oder ähnliche Zölle beinhalten – nur auf anderer gesetzlicher Grundlage.
Trump und seine Werkzeuge im Handelskrieg
Trump stützt sich bislang vor allem auf das Gesetz über internationale wirtschaftliche Notstandsrechte (IEEPA) – ein Notfallgesetz, das eigentlich für außergewöhnliche Bedrohungslagen vorgesehen ist. Auf dieser Grundlage hat er unter anderem sogenannte „Reziprozitätszölle“ eingeführt, etwa bis zu 50 % auf Importe aus Indien und Brasilien oder bis zu 145 % auf chinesische Produkte.
Allein bis Ende September 2025 haben die US-Zollbehörden durch diese Maßnahmen fast 90 Milliarden Dollar an Einfuhrzöllen eingenommen – bezahlt von amerikanischen Importeuren.
Auch wenn der Supreme Court diese Praxis für unzulässig erklären sollte, erwarten Ökonomen – wie von Goldman Sachs –, dass Trump auf alternative Gesetze ausweicht, um seine Zollpolitik fortzusetzen. Hier die wichtigsten Optionen:
Mögliche Gesetzesgrundlagen für neue Zölle
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§ 122 des Handelsgesetzes von 1974
Erlaubt Zölle von bis zu 15 % für maximal 150 Tage, wenn ein Handelsbilanzdefizit vorliegt. Diese Maßnahme erfordert keine vorherige Untersuchung und kann sofort umgesetzt werden. Danach wäre jedoch die Zustimmung des Kongresses notwendig. -
§ 232 des Trade Expansion Act von 1962
Bezieht sich auf die nationale Sicherheit. Voraussetzung ist eine Untersuchung durch das Handelsministerium. Trump nutzte diese Grundlage bereits für Zölle auf Stahl, Aluminium, Autos, Möbel, Kupfer und kritische Rohstoffe. -
§ 301 des Handelsgesetzes von 1974
Wird verwendet, wenn ein anderes Land gegen Handelsabkommen verstößt oder US-Unternehmen benachteiligt. Hier ist ein längeres Verfahren mit öffentlichen Anhörungen vorgeschrieben, aber es gibt keine Begrenzung für Höhe oder Dauer der Zölle. -
§ 338 des Zollgesetzes von 1930
Nie zuvor angewandt, aber Trump könnte damit Zölle von bis zu 50 % auf Importe aus Ländern verhängen, die laut seiner Einschätzung die USA benachteiligen. Allerdings könnte das gegen WTO-Vorgaben verstoßen und Gegenmaßnahmen provozieren.
Fazit:
Auch wenn das oberste US-Gericht zentrale Elemente von Trumps Zollpolitik kassiert, stehen ihm weiterhin mehrere rechtliche Wege offen, um neue Handelsbarrieren zu errichten. Für die betroffenen Handelspartner – und möglicherweise für US-Verbraucher – dürfte sich kaum etwas ändern: Der Handelskonflikt bleibt.
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