Startseite Allgemeines Was muss ein Berater bei seinem „Arbeitgeber“ bezahlen
Allgemeines

Was muss ein Berater bei seinem „Arbeitgeber“ bezahlen

Teilen

Software ist für Berater kostenlos, Gummibärchen und Büromaterial dagegen nicht.

Das hat geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hervor. Inwieweit das Urteil Auswirkungen für die gesamte Finanzbranche hat, ist indes noch nicht abzusehen, denn die Richter beschränkten sich auf die Entscheidung eines Einzelfalles.
Aktenzeichend es Urteils Az. VIII ZR 10/10 und VIII ZR 10/11)

Kernpunkte des Urteils
Beratersoftware ist kostenlos

Hauszeitschriften müssen vom Berater bezahlt werden
Schulungen müssen vom Berater bezahlt werden
Werbegeschenke müssen vom Berater bezahlt werden
Büroaausstattung muss vom Berater bezahlt werden

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Interview: Was bedeuten die geplanten Kapitalmaßnahmen der q.beyond AG für Aktionäre?

Interviewer:Frau Rechtsanwältin Bontschev, die q.beyond AG plant auf einer außerordentlichen Hauptversammlung mehrere...

Allgemeines

Milliardenschaden durch manipulierte Dieseltechnik: Betrugsurteile im Diesel-Skandal endgültig bestätigt

Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten Diesel-Skandals hat einen weiteren endgültigen Abschluss gefunden....

Allgemeines

Sperre vertagt: Shein darf in Frankreich weitershoppen – vorerst

Der umstrittene Online-Gigant Shein bleibt vorerst online – zumindest in Frankreich. Ein...

Allgemeines

Mond oder Märchen? Trump verordnet Rückflug zur Flagge

Wenn es nach Donald Trump geht, wird der Mond bald wieder amerikanisch...