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Was muss ein Berater bei seinem „Arbeitgeber“ bezahlen

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Software ist für Berater kostenlos, Gummibärchen und Büromaterial dagegen nicht.

Das hat geht aus einem neuen Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hervor. Inwieweit das Urteil Auswirkungen für die gesamte Finanzbranche hat, ist indes noch nicht abzusehen, denn die Richter beschränkten sich auf die Entscheidung eines Einzelfalles.
Aktenzeichend es Urteils Az. VIII ZR 10/10 und VIII ZR 10/11)

Kernpunkte des Urteils
Beratersoftware ist kostenlos

Hauszeitschriften müssen vom Berater bezahlt werden
Schulungen müssen vom Berater bezahlt werden
Werbegeschenke müssen vom Berater bezahlt werden
Büroaausstattung muss vom Berater bezahlt werden

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