Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Was kann ich tun, wenn ich mit einem ukrainischen Fahrzeug einen Unfall habe und mein Unfallgegener Schuld hat?
Verbraucherschutzinformationen

Was kann ich tun, wenn ich mit einem ukrainischen Fahrzeug einen Unfall habe und mein Unfallgegener Schuld hat?

qimono (CC0), Pixabay
Teilen

Wenn der Unfallgegner schuld hat, ist seine Kfz-Haftpflichtversicherung verpflichtet, den Schaden zu bezahlen. Das gilt auch für ukrainische Fahrzeuge, die in Deutschland fahren. Ukrainische Fahrzeuge sind in Deutschland mit der Grünen Karte oder einer Grenzversicherung haftpflichtversichert. Die Grünen Karte ist ein internationaler Versicherungsnachweis, der in vielen Ländern gilt. Die Grenzversicherung ist eine kurzfristige Versicherung, die für einen bestimmten Zeitraum gilt, z. B. für einen Urlaub.

Wenn der Unfallgegner eine gültige Haftpflichtversicherung hat, können Sie Ihren Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners geltend machen. Dazu müssen Sie der Versicherung einen Unfallbericht und die Schadenbelege vorlegen.

Die Versicherung des Unfallgegners wird dann den Schaden regulieren. In der Regel wird die Versicherung den Schaden direkt an Sie auszahlen.

Wenn der Unfallgegner keine gültige Haftpflichtversicherung hat, können Sie Ihren Schaden beim Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen geltend machen. Der Entschädigungsfonds ist eine staatliche Einrichtung, die in Fällen zahlt, in denen der Unfallverursacher nicht zahlungsfähig ist.

Um einen Schaden beim Entschädigungsfonds geltend zu machen, müssen Sie einen Antrag stellen und die erforderlichen Unterlagen vorlegen. Dazu gehören ein Unfallbericht, die Schadenbelege und ein Nachweis, dass der Unfallgegner keine gültige Haftpflichtversicherung hat.

Der Entschädigungsfonds wird dann prüfen, ob Ihr Antrag begründet ist. Wenn der Antrag begründet ist, wird der Entschädigungsfonds den Schaden bis zu einer Höhe von 100.000 Euro übernehmen. In der Praxis ist es jedoch sehr selten, dass ein Unfallgegner keine gültige Haftpflichtversicherung hat. In den meisten Fällen wird der Schaden durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners reguliert.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Konkurrenz zu PayPal: Europäisches Bezahlsystem Wero im Test

Das digitale Bezahlsystem Wero will in Europa eine ernsthafte Alternative zu US-Anbietern wie...

Verbraucherschutzinformationen

Preisturbulenzen bei Gold und Silber: Wackelt der „sichere Hafen“?

Gold und Silber galten über Jahrzehnte als verlässliche Rückzugsorte in Krisenzeiten. Doch...

Verbraucherschutzinformationen

Elektronische Patientenakte bleibt Ladenhüter: Verbraucherschützer sehen mehrere Gründe

Ein Jahr nach breiter Einführung wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland...

Verbraucherschutzinformationen

Energieausweis richtig lesen – Was er über Heizkosten verrät

Wenn Sie gerade eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder mieten wollen,...